Coronavirus in Schleswig-Holstein, Stand 20.03.2020
Das ist noch erlaubt / Das ist verboten
Um die Ausbreitung des Coronavirus in Schleswig-Holstein zu verlangsamen, erlassen Landesregierung und Kreise aktuell zahlreiche Verordnungen, Erlasse,Allgemeinverf?gungen
Folgende Gesch?fte d?rfen weiter ?ffnen – auch sonntags:Einzelhandel f?r Lebensmittel, Lebensmittelausgabestellen (Tafel), Wochenm?rkte, Abhol- und Lieferdienste, Getr?nkem?rkte
Apotheken, Sanit?tsh?user, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, der Zeitungsverkauf,Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsm?rkte, der Gro?handel
Folgende Gesch?fte sind nur an Werktagen ge?ffnet:
Banken und Sparkassen, Fris?re, Reinigungen, Waschsalons
Vollst?ndig geschlossen sind aktuell:
alle Restaurants und Caf?s – der Verkauf ist nur noch au?er Haus gestattet, Bars, Kneipen, Clubs, Diskotheken, Theater, Opern, Konzerth?user, Kinos, Museen, Fitnessstudios, Schwimmb?der, Saunen, Volkshochschulen, Musikschulen, Ausstellungen und Messen, ?ffentliche und private Bildungseinrichtungen,Sportvereine und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen, Sportbetrieb auf und in allen ?ffentlichen und privaten Sportanlagen, Freizeit- und Tierparks, Spielpl?tze, Spielbanken und Spielhallen, Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes
Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen – (EineAusnahmegilt lediglich f?r Gesch?ftsreisende oder Einsatzkr?fte), Campingspl?tze und Wohnmobilstellpl?tze
Veranstaltungen, und Treffen:
-Alle ?ffentlichen Veranstaltungenim Land sind vorerst bis zum 19. Aprilverboten.Empfohlen wird auch der Verzicht auf private Veranstaltungen.
Verboten sind seit Freitag (20.03.):Private Veranstaltungen und Ansammlungen – wie Geburtstagsfeiern und Grillabende – von mehr als f?nf Personen.
Verboten sind ganz explizit auch:Zusammenk?nfte in Vereinenund sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen ?ffentlichen und privaten
Bildungseinrichtungen im au?erschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.
Au?erdem: Zusammenk?nfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenk?nfte andererGlaubensgemeinschaften.
Kitas, Schulen, Horte:
Kitas, Schulen, Horte sind geschlossen – bis zum Ende der Osterferien. Das Landeskabinett hat am Donnerstag (19.03.) beschlossen, dass die Kindernotbetreuung fortgesetzt wird – zun?chst bis zum 19. April, dem letzten Tag der Osterferien.(Details)
Von der Schlie?ung ausgenommen ist die Kindertagespflege(bis maximal f?nf Kinder). Die Tagesm?tter und -v?ter d?rfen aber mit der Betreuung aufh?ren oder sie beschr?nken.
Krankenh?user:
Kliniken verschieben planbare Operationen, Intensivkapazit?ten werden ausgebaut. Das Land versucht, ?rzte im Ruhestand als Reserve zu gewinnen.
Besuche in Kliniken und Pflegeheimen:
Besuchsverbot beziehungsweiserestriktive Einschr?nkungenf?r Besuche inKliniken, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime.Es darf h?chstens ein Besuch pro Patient oder Bewohner geben. Ausnahmen gelten f?r Besuche auf Kinder- und Palliativstationen.
Werkst?tten f?r Menschen mit Behinderungen:Werkst?tten f?r Menschen mit Behinderungen sind f?r die meisten Menschen geschlossen. Menschen mit Behinderung, die alleine, in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen k?nnen, oder betreut sind, d?rfen die Werkst?tten nicht betreten. Ausgenommen sind die Menschen, die den Werkstattbesuch als notwendige, tagesstrukturierende Ma?nahme ben?tigen.
Hochschulen:
DieHochschulenim Land m?ssen denLehrbetrieb einstellen. Mensen und Hochschulbibliotheken werden geschlossen.
