Aktuelle Informationen zur Corona-Situation: Maskenpflicht auf mehreren Kieler Stra?en und Pl?tzen
Die Zahl der Neuinfektionen steigt in Kiel weiter an. Am Freitag und Sonnabend wurden 36 Neuinfektionen registriert. Damit sind aktuell 126 Kieler*innen infiziert. Die Zahl der seit dem 10. M?rz 2020 infizierten Kieler*innen ist damit auf 669 Personen gestiegen. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt nun bei 36,5 F?llen je 100.000 Einwohner*innen.
Kiel setzt Verordnung des Landes um
Ab Montag, 2. November, gelten in Schleswig-Holstein neue Regeln zur Bek?mpfung der Coronapandemie. Die Landesregierung hat die entsprechend ?berarbeitete Verordnung am Sonntag, 1. November, beschlossen. Kiel setzt diese Verordnung um und hat eine entsprechende Allgemeinverf?gung zum Verbot und zur Beschr?nkung von Kontakten in besonderen ?ffentlichen Bereichen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel verf?gt, die unter https://www.kiel.de/bekanntmachungen ver?ffentlicht ist.
?Auch wenn das Infektionsgeschehen in Kiel derzeit noch nicht so dramatisch ist wie in vielen anderen Kommunen der Bundesrepublik, m?ssen wir davon ausgehen, dass die Zahlen weiter steigen werden?, sagt Oberb?rgermeister Ulf K?mpfer. ?Jeder kann und muss dazu beitragen, dass wir mit so wenigen Einschr?nkungen wie n?tig und so viel Freiheit wie m?glich durch diese Pandemie kommen. Beschr?nken Sie die Kontakte, gehen Sie ins Homeoffice, wo immer es m?glich ist, verzichten Sie auf private Zusammenk?nfte, ohne dabei Familienangeh?rige vereinsamen zu lassen.?
Ab Montag, 2. November, gilt in Kiel, dass in folgenden ?ffentlich zug?nglichen Bereichen des Stadtgebiets
? Bereich Hauptbahnhof mit Sophienblatt von Ringstra?e bis Herzog-Friedrich-Stra?e (einschlie?lich Bushaltestellen), Bahnhofsplatz, Platz der Kieler Matrosen, H?rnbr?cke und Am Germaniahafen in Verl?ngerung der H?rnbr?cke (t?glich 0 bis 24 Uhr);
? Holstenstra?e mit Holstenplatz, Altem Markt und D?nischer Stra?e (montags bis sonnabends 10 bis 20 Uhr);
? Dreiecksplatz und Holtenauer Stra?e zwischen Dreiecksplatz und Esmarchstra?e (montags bis sonnabends 10 bis 20 Uhr);
? Elisabethstra?e zwischen Norddeutsche Stra?e und Karlstal mit Alfons-Jonas-Platz d Vinetaplatz (montags bis sonnabends 10 bis 20 Uhr);
das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend vorgeschrieben ist. Die Verpflichtung gilt nicht f?r Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer k?rperlichen, geistigen oder psychischen Beeintr?chtigung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen k?nnen. Au?erdem gilt die Verpflichtung nicht bei der Nahrungsaufnahme im Sitzen oder Stehen sowie beim Rauchen im Sitzen oder Stehen. Diese Allgemeinverf?gung gilt zun?chst bis einschlie?lich 29. November 2020.
Informationen zum Thema Corona in Kiel ver?ffentlicht die Stadt auf https://www.kiel.de/coronavirus und auf ihren Social-Media-Kan?len.
Pressemeldung 765/1. November 2020/kg
https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/meldung.php?id=102821
