Der erste Impfstoff gegen das Coronavirus beziehungsweise Covid-19 ist in der EU zugelassen worden. Am 27. Dezember war auch in Schleswig-Holstein der Impfstart. Begonnen wurde in Alten- und Pflegeheimen.
Seit dem 29.12.2020 k?nnen sich die ersten Schleswig-Holsteiner*innen telefonisch oder online einen Impftermin bei den daf?r bereitgestellten landesweiten Impfzentren (Betrieb startet ab dem 04.01.2021) holen. Daf?r hat die Landesregierung die zentrale Impfhotline des Bundesgesundheitsministeriums 116 117 und die Webseite www.impfen-sh.de bereitgestellt. Die Impfung ist f?r die Menschen kostenlos, unabh?ngig von der Krankenversicherung – die Kosten ?bernimmt der Bund. Wer allgemeine Fragen kl?ren will, kann sich an das B?rgertelefon unter (0431) 797 000 01 wenden – oder per E-Mail an corona@lr.landsh.de.
Das Bundesgesundheitsministerium hat in der Impfverordnung festgelegt, wer zuerst geimpft wird, da nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verf?gung stehen:
Stufe 1: h?chste Priorit?t
– Personen im Alter von 80 Jahren und ?lter
– Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen sowie das dortige Personal
– Personal in der ambulanten Altenpflege
– Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko zum Beispiel bei Rettungs-diensten, in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von COVID-19-Patientinnen und ?Patienten, als Leistungserbringer in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie in den Corona-Impfzentren
– Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelm??igen Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko f?r einen schweren oder t?dlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin
Stufe 2: hohe Priorit?t
– Personen im Alter von 70 Jahren und ?lter
– Personen, bei denen ein sehr hohes Risiko f?r einen schweren oder t?dlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht: Das sind Menschen mit Trisomie 21, Personen mit Demenz oder einer geistigen Behinderung sowie Personen nach Organtransplantationen
– Eine enge Kontaktperson von Pflegebed?rftigen aus Stufe 1 sowie von Schwangeren
– Personen, die Menschen mit geistiger Behinderung regelm??ig station?r oder ambulant behandeln, betreuen oder pflegen
– Personen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten und ein hohes oder erh?htes Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus haben. Da sind insbesondere ?rzte und sonstiges Personal mit regelm??igem, unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
– Polizei und Ordnungskr?fte, die vor allem bei Demonstrationen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
– Personen, die im ?ffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur arbeiten
– Personen, die in Einrichtungen nach ? 36 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes untergebracht oder t?tig sind
Stufe 3: erh?hte Priorit?t
– Personen im Alter von 60 Jahren und ?lter
– Personen mit einem erh?hten Risiko f?r einen schweren oder t?dlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus. Das sind Personen mit:
? Adipositas (Body-Mass-Index ?ber 30)
? chronischer Nierenerkrankung,
? chronischer Lebererkrankung,
? Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus,
? Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertension,
? zerebrovaskul?ren Erkrankungen oder Apoplex,
? Krebserkrankungen
? COPD oder Asthma bronchiale
? Autoimmunerkrankungen oder rheumatischen Erkrankungen
– Mitarbeiter in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen, insbesondere in den Verfassungs-organen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkr?ften, der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschlie?lich des Technischen Hilfswerks und in der Justiz
– Mitarbeiter in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Ern?hrungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
– Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
– Besch?ftigte im Lebensmitteleinzelhandel
– Erzieher und Lehrer
– Personen mit prek?ren Arbeits- oder Lebensbedingungen
N?here Informationen zur Corona-Impfung und den bereit-gestellten Impfzentren finden Sie auf:
