Die neunte ?Nachhaltig informiert ? Interkulturelles Netzwerk? (NIIN)-Schulung der schleswig-holsteinischen Gruppe fand am 27. Februar 2025 in den R?umlichkeiten der T?rkischen Gemeinde in Schleswig-Holstein (TGS-H) e.V. statt. An die Schulung, die von einer Referentin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. durchgef?hrt wurde, schloss sich ein Netzwerktreffen an. In der Schulung wurden folgende Fragen behandelt:
– Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
– Wie funktioniert die ePA?
– Was sind deren Vorteile, kritischen Aspekte und Herausforderungen?
– Wie funktioniert ein Widerspruch und welche Gr?nde gibt es daf?r?
Die Schulung begann mit einer Einf?hrung dar?ber, was die ePA ist und wie sie funktioniert. Ab dem 15. Januar 2025 erhalten gesetzlich Krankenversicherte in bestimmten Regionen Deutschlands automatisch die neue ePA bzw. die ePA 3.0, sofern sie sich nicht dagegen entscheiden. Die ePA speichert Arztberichte, Diagnosen, Medikamente, Impfungen, Laborwerte und weitere medizinische Daten. Versicherte k?nnen ihre ePA jederzeit ?ber eine App oder das Webportal ihrer Krankenkasse abrufen. ?rzt*innen, Apotheker*innen sowie die Krankenkassen selbst haben nur dann Zugriff, wenn der*die Versicherte zustimmt ? und das auch nur f?r eine begrenzte Zeit.
Die Referentin stellte dann einige der Vorteile, aber auch Herausforderungen rund um die neue ePA vor. Sie erm?glicht eine bessere Koordination von Behandlungen, kann helfen, unn?tige Doppeluntersuchungen, z. B. Blutuntersuchungen, zu vermeiden. Au?erdem erleichtert sie ?bergaben zwischen ?rzt*innen.
Seit Beginn der Testphase im Januar traten jedoch mehrere technische Probleme auf, sodass das Datum der deutschlandweiten Einf?hrung auf April verschoben wurde ? eine weitere Verz?gerung ist wahrscheinlich. Bedenken gibt es auch hinsichtlich der Datensicherheit, die durch den Chaos Computer Club aufgeworfen wurden. Sie zeigten, dass ein Zugriff auf die ePA ohne pers?nliche Identifikationsnummer (PIN) machbar ist. Auch die Tatsache, dass ein staatlicher Zugriff auf die ePA m?glich ist, wird kritisiert. Zudem wurden die von den Krankenkassen bereitgestellten Informationen ?ber die ePA als unzureichend und unklar bezeichnet. Ein weiteres Risiko im Zusammenhang mit der ePA ist schlie?lich die Stigmatisierung von Patient*innen durch zwei Faktoren. Erstens kann man zwar ausw?hlen, ob eine medizinische Fachkraft auf die gesamte ePA zugreifen kann oder nicht ? jedoch nicht, welche einzelnen Eintr?ge innerhalb der ePA einsehbar sind. Zweitens haben diejenigen, die die App nicht nutzen wollen oder k?nnen, weniger Kontrolle ?ber die Zug?nglichkeit ihrer Daten.
Auch wenn die ePA 3.0 automatisch f?r alle gesetzlich Versicherten gilt, ist es jederzeit m?glich, sie abzulehnen. Dieser Widerspruch muss der Krankenkasse mitgeteilt werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dies in schriftlicher Form zu tun. Der Widerspruch kann jederzeit r?ckg?ngig gemacht werden. Trotz der interessanten Vorteile, die die neue ePA bietet, gibt es viele Gr?nde, sich dagegen zu entscheiden: Technische Probleme, Fragen der Datensicherheit, Risiken der Stigmatisierung und mangelnde Transparenz. Es handelt sich vorerst um eine Testphase. Verbesserungen sind in der Zukunft zu erwarten. In der Zwischenzeit wird empfohlen, sich f?r einen Widerspruch zu entscheiden.
Die Schulung zur elektronischen Patientenakte vermittelte wichtige Informationen, die f?r alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland relevant sind. Sie bietet vor allem Informationen und Empfehlungen, die sonst nur schwer zu finden sind. Workshop 9 war das zweite Treffen des schleswig-holsteinischen Netzwerks im Jahr 2025. Die Multiplikator*innen werden sich nach dem Ramadan zur n?chsten Schulung ?ber einen nachhaltigen Umgang mit Geld wiedersehen.
Weiteres Bildungsmaterial der VZSH f?r Lehrer*innen und Multiplikator*innen finden Sie hier.
