Um die Verbreitung des Coronavirus einzud?mmen, bleiben die am 22. M?rz beschlossenen Kontaktbeschr?nkungen vorerst bis zum 3. Mai bestehen. Darauf haben sich die Ministerpr?sidenten der L?nder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch, 15. April, verst?ndigt. Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Beschl?sse von Bund und L?ndern:

Gilt das Kontaktverbot weiterhin?
Die Kontaktbeschr?nkungen werden mindestens bis zum 3. Mai aufrechterhalten.

Die am 22. M?rz beschlossenen Kontaktbeschr?nkungen sollen vorerst bis zum 3. Mai aufrechterhalten werden. “Die wichtigste Ma?nahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten”, hei?t es in dem Beschluss von Bund und L?ndern. “Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass B?rgerinnen und B?rger in der ?ffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angeh?rigen des eigenen Hausstandes aufhalten.” Verst??e gegen die Vorschriften w?rden auch weiterhin geahndet und mit Bu?geldern belegt.

Gibt es jetzt eine Maskenpflicht?
Eine Pflicht gibt es nicht, den B?rgerinnen und B?rgern wird die Nutzung sogenannter Alltagsmasken insbesondere im ?ffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel aber dringend empfohlen. Diese Masken k?nnten in ?ffentlichen R?umen, in denen der Mindestabstand regelhaft nicht gew?hrleistet werden k?nne, das Risiko von Infektionen reduzieren, hei?t es in dem Beschluss.

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D?rfen Gesch?fte wieder ?ffnen?
Einige Gesch?fte k?nnen wieder ?ffnen, wenn entsprechende Hygienema?nahmen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden. Genannt werden in dem Beschluss alle Gesch?fte bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfl?che sowie – unabh?ngig von der Verkaufsfl?che – Kfz-H?ndler, Fahrradh?ndler und Buchhandlungen.

Wann ?ffnen Friseure?
Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine k?rperliche N?he unabdingbar ist, sollen sich zun?chst Friseure auf eine baldige ?ffnung ab dem 4. Mai vorbereiten. Sie m?ssen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erf?llen. Zudem sollen die Mitarbeiter pers?nliche Schutzausr?stungen tragen.

Was ist mit Restaurants?
Restaurants m?ssen weiter geschlossen bleiben. Somit gibt es weiterhin nur die M?glichkeit des Au?er-Haus-Verkaufs – ob per Abholung oder Lieferung.

Wann ?ffnen die Schulen wieder?
Dem Beschluss von Bund und L?ndern zufolge soll der Schulbetrieb vom 4. Mai an schrittweise wieder hochgefahren werden. Zuerst gibt es demnach Unterricht f?r die Abschlussklassen, die obersten Grundschulklassen und die, die im kommenden Jahr Pr?fungen ablegen. Anstehende Pr?fungen sind bereits vorher m?glich.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpr?sidentin Manuela Schwesig (SPD) k?ndigte an, dass in ihrem Bundesland bereits ab 27. April die Schulen schrittweise ge?ffnet w?rden. Als erstes w?rden die h?heren Klassenstufen 10, 11 und 12 in die Unterrichtsr?ume zur?ckkehren. In Niedersachsen soll es ab dem 27. April wieder Pr?fungsvorbereitungen geben.

“Ich wei?, wie viele Menschen in Deutschland gerade diese Diskussion verfolgen. Denn es ist nat?rlich eine ganz, ganz schwierige Situation f?r Eltern”, sagte Merkel zu den Beschl?ssen von Bund und L?ndern. Mit Blick auf den Schutz von Menschenleben m?sse man hier “ganz behutsam, ganz schrittweise vorgehen”. Man brauche Konzepte f?r Pausen und Schulbusse. “Es wird also ein hoher logistischer Aufwand zu betreiben sein, und deshalb bedarf es einer intensiven Vorbereitung.”

Die Kultusministerkonferenz soll bis zum 29. April ein Konzept f?r weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzma?nahmen, insbesondere unter Ber?cksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengr??en, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Die Notbetreuung werde vorerst fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.

Was ist mit den Kitas?
Die Kitas bleiben vorerst geschlossen. Allerdings soll es auch in diesem Bereich mehr M?glichkeiten f?r eine Notbetreuung geben, wenn die Eltern arbeiten m?ssen.

Welche Beschl?sse gibt es f?r die Hochschulen?
An den Hochschulen k?nnen Pr?fungen und Praxisveranstaltungen, die Labore und Arbeitsr?ume erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzma?nahmen wieder aufgenommen werden. “Bibliotheken und Archive k?nnen unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen ge?ffnet werden.”

Bleiben Gro?veranstaltungen verboten?
Ja, Gro?veranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Sie spielten in der Infektionsdynamik eine gro?e Rolle, hei?t es in dem Beschluss. Betroffen sind auch Fu?ballspiele, gr??ere Konzerte, Sch?tzenfeste und Kirmes-Veranstaltungen. Konkrete Regelungen etwa zur Gr??e der Veranstaltungen sollen die L?nder selbst treffen.

K?nnen Gottesdienste wieder stattfinden?
Gottesdienste bleiben bis auf Weiteres untersagt. “Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L?nder sind sich bewusst, dass die Religionsaus?bung ein besonders hohes Gut darstellt und gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese Epidemie und ihre Folgen f?r viele Menschen ausl?st, gelebter Glaube Kraft und Zuversicht spendet”, hei?t es in dem Beschluss von Bund und L?ndern. Allerdings sei es angesichts der Verbreitung des Virus weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religi?sen Inhalten auf medialem Weg zu beschr?nken. Das hei?t: “Zusammenk?nfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religi?se Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenk?nfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zun?chst weiter nicht stattfinden.”

Gibt es besondere Schutzma?nahmen f?r ?ltere und Risikogruppen?
F?r sogenannte vulnerable Gruppen, also Menschen in Pflege- und Seniorenheimen und Behinderteneinrichtungen, sollen besondere Schutzma?nahmen ergriffen werden. Dabei m?sse darauf geachtet werden, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollst?ndigen sozialen Isolation der Betroffenen f?hren d?rften, hei?t es in dem Beschluss. Deswegen soll f?r die jeweiligen Einrichtungen individuelle Konzepte entwickelt werden.

Welche Regelungen gelten f?r Besuche, Reisen und Hotels?
Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, sollen B?rgerinnen und B?rger weiterhin auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – verzichten. “Das gilt auch im Inland und f?r ?berregionale tagestouristische Ausfl?ge.” Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten.

?bernachtungsangebote im Inland w?rden weiterhin nur f?r notwendige und ausdr?cklich nicht touristische Zwecke zur Verf?gung gestellt.

Mecklenburg-Vorpommern k?ndigte an, bis mindestens 3. Mai am Einreiseverbot f?r Touristen festzuhalten. Auf Besuche innerhalb des Bundeslandes, auch von Verwandten, soll weiterhin verzichtet werden. Auch Schleswig-Holstein bleibt vorerst f?r Touristen und Zweitwohnungsbesitzer gesperrt.
F?r Ein- und R?ckreisende gilt weiterhin eine Quarant?ne. F?r den Warenverkehr, f?r Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland weiter wie bisher grunds?tzlich m?glich.

Wie soll das Infektionsgeschehen weiter einged?mmt werden?
Um Infektionsketten schnell erkennen zu k?nnen und eine vollst?ndige Kontaktnachverfolgung zu gew?hrleisten, sollen in den ?ffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort zus?tzliche Personalkapazit?ten geschaffen werden. “Das Ziel von Bund und L?ndern ist es, alle Infektionsketten nachzuvollziehen und m?glichst schnell unterbrechen”, hei?t es in dem Beschluss. Dabei unterst?tzen Bund und L?nder auch die Einf?hrung einer freiwilligen App, die das Infektionsgeschehen beobachtet. Auch die Testkapazit?ten sollen ausgebaut werden.

Der Bund unterst?tzt die L?nder sowie die kassen?rztlichen Vereinigungen bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausr?stung f?r das Gesundheitswesen. Neben der Beschaffung im Ausland w?rden auch in Deutschland unter Hochdruck Produktionskapazit?ten f?r die entsprechenden Produkte aufgebaut. “Das vordringliche Ziel besteht in einer Vollversorgung der Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege mit medizinischen Schutzmasken, die den Tr?ger vor einer Infektion sch?tzen”, hei?t es in dem Beschluss.

Welche Corona-Vorschriften gibt es f?r Unternehmen?
Um Mitarbeiter vor Infektionen zu sch?tzen und Infektionsketten schnell zu identifizieren, muss jeder Betrieb und jedes Unternehmen in Deutschland ein Hygienekonzept umsetzen. Nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden sollen vermieden und Hygienema?nahmen umgesetzt werden. “Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu erm?glichen”, hei?t es in dem Beschluss von Bund und L?ndern.

Gibt es Hilfen f?r Forschung und Wirtschaft?
Bund und L?nder k?ndigten an, die Wirtschaft bei der Wiederherstellung internationaler Lieferketten zu unterst?tzen. Weitere Beschl?sse betreffen unter anderem die Impfstoffentwicklung, bei der die Bundesregierung deutsche Unternehmen und internationale Organisationen unterst?tzen will, und die Unterst?tzung von Forschungsprojekten zur Bew?ltigung der Pandemie.

Hinweis: Ab dem 20. April bis zum 3. Mai 2020 werden einige Verbote ?gelockert?. Damit wird der Prozess einer schrittweisen Normalisierung eingeleitet. Die Landesregierung SH hat dazu eine Verordnung am 18. April 2020 erlassen. Es empfiehlt sich, zu den nachfolgenden Punkten einen Blick in die Verordnung zu nehmen, um m?gliche ?nderungen zu finden. Sie finden die Verordnung unter:

SH Landesregierung

Quelle:https://www.ndr.de/nachrichten/info/Corona-Regeln-Was-bleibt-verboten-was-wird-erlaubt,coronavirus1422.html