TGS-H: Leitlinien der Integration – Akzente setzen

Die Integration von Migranten in Deutschland ist eine der vielen Herausforderungen der gegenwärtigen Gesellschaftspolitik. Integration ist ein vielfältiges Thema. Darunter fasst man Bereiche zusammen, die die Bildungs-, Wirtschafts-, Innen-, Außen-, Sozial-, Wohnungs-, Gesundheits-, Familien -und Medienpolitik betreffen. Rechtsprobleme wie Einbürgerung und das Aufenthaltsrecht sowie Probleme der Verständigung zwischen den Religionsgemeinschaften kommen als Problemfelder noch hinzu. Integration ist somit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Bisherige Lösungsversuche waren aufgrund des mangelnden politischen und gesellschaftlichen Konsenses stets nur Flickwerk. Konkrete Ziele und globale Richtlinien fehlten. Leider hat auch ein gewisser Weitblick über die gesamte Parteienlandschaft hindurch gefehlt. Erfahrungswerte in der Integrationspolitik wurden häufig fehl interpretiert bzw. in der Parteienlandschaft einzeln beurteilt. Zudem wurde auf die Stimme der Migranten zu wenig gehört. Es mangelte auch hier an einem Grundkonsens zwischen den Migranten, denn so vielseitig die Problembereiche der Integration sind, so vielfältig erweisen sich auch die Lebensweisen und Herkünfte der Migranten.
Das Jahr 2006 scheint nun ein Jahr der Migranten und Integration zu werden. Im Juli fand der erste Integrationsgipfel der Bundesregierung und im September die erste deutsche Islamkonferenz in Berlin statt. Der Bundespräsident hat in seiner Berliner Rede im September die Zukunft der Bildung in Deutschland insgesamt und insbesondere die Bildungsprobleme der Migranten erwähnt. Zusammenfassend kann behauptet werden, dass auf institutioneller Ebene versucht wird, das Aufgabenspektrum der Integrationspolitik zu definieren und konkrete Lösungsansätze herauszuarbeiten.
Die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V sieht sich in ihren Bemühungen um die Integration in Schleswig-Holstein durch die gegenwärtigen Entwicklungen bestärkt und zugleich herausgefordert, verstärkt an einer Vielzahl von Problemschwerpunkten weiterzuarbeiten. Sie ist bestrebt, den interkulturellen Dialog fortzuführen und ihn mit konkreten Inhalten auszustatten, befasst sich mit einer Bandbreite an Themen, die Migranten und deren Integration betreffen. Gleichzeitig setzt sie sich für das Festhalten an gemeinsamen Grundsätzen und Leitlinien ein, wobei sie den Schwerpunkt in die Lösung von Problemen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund legt.
Die TGS-H führt landesweit eine Bildungskampagne mit Partnerorganisationen durch, die auch bundesweit parallel mit der Dachorganisation TGD organisiert wird. Hierbei hofft sie, regional und überregional Akzente für eine gelungene Integration zu setzen.
Als integrationspolitisches Ziel stehen an erster Stelle das gegenseitige Verständnis und der Respekt zwischen den in Deutschland gelebten Kulturen. Dem Prinzip des Forderns und Förderns kommt hier eine besondere Rolle zu. Die Mitwirkung an gesellschaftlichen Prozessen und die Übernahme von Verantwortung sind fundamentale Grundsätze in diesem Prozess. Die Grundlage hierfür ist das Grundgesetz

Fehlende Zukunftsperspektiven für Hauptschüler rufen Gewalt hervor

Gewalt an Schulen ist das Resultat diverser Faktoren. Hoffnungslosigkeit, mangelnde soziale und familiäre Stabilität, das Fehlen von soliden Vorbildern und die Verherrlichung von Gewalt in Unterhaltungsmedien sind nur ein Teil der Ursachen. Erfahrene Pädagogen geben heute zu, dass die Situation an den Hauptschulen auch im Wesen des Schulsystems liegt. Die Trennung der Schulkinder nach der 4. Klasse ist ohne Zweifel zu früh angesetzt bzw. heutzutage nicht länger zeitgemäß. Kinder lernen bekanntermaßen am besten von Altersgleichen. Dies trifft nicht nur für den durchzunehmenden Schulstoff zu, sondern auch was die Sprach- und Sozialerziehung angeht.

Die Hauptschule ist schon lange nicht mehr, was sie einst war – eine Schule für bildungs- oder sozialschwache Kinder, für die jedoch die Chance auf einen Schulabschluss, eine Lehre und die Übernahme im Betrieb gesichert war. Die PISA-Studie hat das Problem der Chancenungleichheit in Deutschland bemängelt und der UNO-Sonderbeauftrage Vernor Munoz hat diese Feststellung bestätigt. Die Strukturprobleme der Hauptschule und der Mangel an Ausbildungs- und anschließenden Arbeitsplätzen betreffen alle Jugendlichen im dualen Ausbildungssystem. Diese Probleme haben jedoch größere negative Auswirkungen auf die Zukunftsperspektiven von Migrantenkinder, die oft ohne die nötigen Unterstützungsmechanismen auskommen müssen. Die TGS-H hat sich stets seit ihrer Gründung durch verschiedene Projekte den Bildungsproblemen von Migrantenjugendlichen gewidmet. „Erfahrungen zeigen“, betont der Landesvorsitzender Dr. Cebel Kücükkaraca, „dass die überwiegende Mehrzahl dieser Kinder nicht gewaltbereit sind, jedoch in ihrer hoffnungslosen Lage sich im Stich gelassen fühlen. Sie benötigen besondere Hilfe, um aus dem Teufelskreis von Isolation, Frust und Intoleranz herauszubrechen.“

Um die Integration voranzutreiben, sind alle beteiligten Partner – die Politik, Wirtschaft, Schulen und Eltern – aufgefordert, ihre Zusammenarbeit im Sinne der Jugendlichen zu verstärken. Die Wirtschaft soll sich ihrer sozialen Verantwortung für die heranwachsenden Arbeitskräfte nicht entziehen. Ein Ausbildungspakt ist nach wie vor an der Tagesordnung. Kürzungen der Integrationsmaßnahmen sind genauso wenig konstruktiv wie die Kapitulation der Schulen und Eltern vor den Problemen ihrer Jugendlichen. „Ebenso wie Indifferenz keine Problemlösung darstellt, fördert die Androhung von verschärften Sanktionen (z. B. Abschiebung) keine positiven Ergebnisse. Beide Strategien stören den für Schüler, Eltern, und Lehrer notwendigen Dialog“, unterstreicht Dr. Kücükkaraca.

Ausbildung und Integration für Migranten (AIM)

Seit mehr als sieben Jahren werden im Rahmen des AIM-Projektes junge Menschen mit Migrationshintergrund in allen Fragen der Ausbildung beraten und betreut. In dem Projekt, das durch das Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein und der Possehl-Stiftung in Lübeck gefördert wird, sind zurzeit drei hauptamtliche MitarbeiterInnen in Beratungsstellen in Lübeck und Elmshorn beschäftigt, die jungen Migrantinnen und Migranten Hilfestellung rund um die Schul-und Berufsausbildung bieten.
“Ich freue mich, dass auch in Zeiten mit schwieriger Haushaltslage dieses Projekt weiterhin Bestand hat”, erklärte Karin Wiedemann, Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, bei der (8. September 2006) Übergabe des Bewilligungsbescheides an die TGS-H. “Angesichts der Tatsache, dass die Zahl derjenigen Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die eine duale Ausbildung aufnehmen, in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist, ist beharrliche Beratungstätigkeit durch Menschen mit demselben kulturellen Hintergrund von unschätzbarem Wert”, so Wiedemann.
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der PISA-Studie, die bestätigen, dass die Förderung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Deutschland nicht gelingt, möchte die TGS-H weiterhin einen aktiven Beitrag zur Förderung und Unterstützung von Jugendlichen bei der Suche nach weiterführenden Schulen sowie Ausund Fortbildungsplätzen leisten. Denn während in anderen Ländern Migrantenkinder mit der Aufenthaltsdauer ihre Schulleistungen verbessern, werden
sie in Deutschland immer schlechter.
Ohne die gerechte Teilhabe von Migrantenkinder an Ausbildungsprozessen und ihrer anschließenden Eingliederung in das Wirtschaftsleben Integration nur schwer stattfinden— betont Dr. Cebel Küçükkaraca, Landesvorsitzender der TGS-H.
Die TGS-H agiert daher im Rahmen des AIM-Projekts als Vermittler zwischen Ämtern, Behörden, Kammern, Betrieben, Lehrlingen und Eltern. Das Projekt leistet Hilfe zur Selbsthilfe. Die Zahl der betreuten Jugendlichen beläuft sich auf über 820. Parallel zur Jugendberatung werden aber auch Migrantenbetriebe angesprochen. Durch die Projektarbeit konnten bis jetzt landesweit 317 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden.

DIE TGS-H FORDERT ZURÜCKHALTUNG UND SACHLICHKEIT

Angesichts weltweiter Ausschreitungen, die durch die unsensible Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen hervorgerufen worden sind, ruft der Landesvorsitzende der TGS-H, Dr. Cebel Kücükkaraca, zur Zurückhaltung und Besonnenheit auf. „Die Karikaturen sind zwar rechtlich erlaubt, jedoch ethisch und moralisch nicht einwandfrei. Meinungsfreiheit ist natürlich ein Grundrecht, das ohne Zweifel nicht mit Einschränkungen vereinbar ist. Sie darf aber nicht dazu dienen, Menschen zu verletzen oder wie es beispielsweise in Frankreich der Fall ist, sich als Zeitung zu inszenieren und so verloren gegangene Marktanteile wieder zu gewinnen.“

Die TGS-H verurteilt die Art und Weise wie in manchen Ländern der Protest gegen die Karikaturen zum Ausdruck gebracht wird und fordert dazu auf, dieses in dieser Form einzustellen. Es gibt viele konstruktive Mittel und Wege, seine Ablehnung gegenüber dieser Form von Berichterstattung öffentlich kund zu tun. Sie erwartet von allen Mitbürgern, dass sie ihren Protest friedlich führen und fordert die verschiedenen Parteien dazu auf, den gesellschaftlichen, interkulturellen Dialog zu intensivieren, aber auch mit mehr Einfühlvermögen und Verständnis dem jeweils anderen zu begegnen.

„Doppelte Staatsbürgerschaft“

Die Verunsicherung unter jenen deutschen Staatsangehörigen türkischer Herkunft, die nach dem 01.01.2000 die türkische Staatsbürgerschaft wiedererhalten haben, nimmt angesichts der bevorstehenden Sommerferien in unserem Land zu. Die Sorge ist groß, dass sie eventuell nicht wieder nach Deutschland einreisen dürfen, weil sie nach § 25 des geltenden Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsbürgerschaft mit der An-nahme der türkischen Staatsbürgerschaft automatisch verloren haben.
Die TGS-H wendet sich mit diesem Schreiben sowohl an den betroffenen Personenkreis als auch an die zuständigen Stellen.
In den letzten Tagen sind o.g. Personen von den Ordnungsämtern ihres Wohnsitzes be-züglich der Auskunft über ihre Staatsbürgerschaft angeschrieben worden. Statt in dieser Sache umfassend aufklärerisch tätig zu werden, weisen die Behörden in ihren Schreiben lediglich auf den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft nach § 25 Staatsangehörig-keitsgesetz hin.
Die angeschriebenen Personen sollen “zwecks Aktualisierung und Fortschreibung des Melderegisters” einen beigefügten Fragebogen, in dem sie Auskunft über eventuelle Staatsbürgerschaft geben sollen, ausfüllen. Dass dieses Schreiben unter den Adressaten für Unruhe und teilweise Panik gesorgt hat, können wir aufgrund der zahlreichen Anrufe, die uns täglich erreichen, bestätigen. Unsere Bemühungen, betroffene Personen umfas-send über die einzuleitenden Schritte aufzuklären und ihnen ihre Ängste zu nehmen, ha-ben aufgrund dieser Vorgehensweise einen Dämpfer erhalten.
In allen unseren Beratungen richten wir uns nach dem Schreiben [1] des Innenministeri-ums des Landes Schleswig-Holstein vom 23.02.2005. Darin werden alle Landräte der Kreise und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte gebeten, das Schreiben des Bundes-innenministeriums vom 13. Januar 2005 zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.

Das Ministerium teilt wie folgt mit:

Ein Aufenthaltstitel nach § 38 AufenthG wird nur auf Antrag gewährt. Zugunsten der Be-troffenen wird davon ausgegangen, dass sie erst durch das Inkrafttreten des Zuwande-rungsgesetzes und die damit einhergehende Presseberichterstattung von dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit erfahren haben. Die in § 38 Abs. 1 Satz 2 AufenthG genannte Frist ist somit eingehalten, wenn der Antrag auf Erteilung eines Auf-enthaltstitels nach dieser Vorschrift bis zum 30. Juni 2005 gestellt wurde. Bei allen nach diesem Zeitpunkt eingehenden Anträgen ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Aufenthaltstitel innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt wurde.

Gem. § 38 Abs. 3 AufenthG kann in besonderen Fällen der Aufenthaltstitel abweichend von § 5 AufenthG erteilt werden. Dabei ist bei der Ausübung des Ermessens wohlwollend im Sinne des Antragstellers zu verfahren. Bei Personen, die vor dem 1.1.2005 durch Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit die deutsche verloren haben, ist regelmäßig von einem besonderen Fall im Sinne des § 38 Abs. 3 AufenthG auszugehen.

Sofern Regelausweisungsgründe nach § 54 AufenthG gegeben sind, ist nach Ermessen über den weiteren Aufenthalt zu entscheiden. Dabei sind insbesondere die in § 55 Abs. 3 AufenthG aufgeführten Umstände zu berücksichtigen. Sofern die Voraussetzungen einer zwingenden Ausweisung nach § 53 AufenthG gegeben sind, wird die Erteilung eines Auf-enthaltstitels in der Regel versagt.

Aus staatsangehörigkeitsrechtlicher Sicht gebe ich folgende ergänzende Hinweise:
Die automatisch verlorene deutsche Staatsangehörigkeit (§ 25 Abs. 1 StAG) kann nur durch erneute Einbürgerung wieder erworben werden.
Für diejenigen türkischen Staatsangehörigen, die nach dem Beschluss Nr. 1/80 des Asso-ziationsrates EWG/Türkei (ARB 1/80) ein Aufenthaltsrecht kraft Gesetzes besitzen und für die somit ein ununterbrochener rechtmäßiger und gewöhnlicher Inlandsaufenthalt vor-liegt, kann bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG erfolgen.
Für alle anderen Fälle ist der zu fordernde Inlandsaufenthalt mit Blick auf eine Analogie zu § 12 b StAG (Anrechnung von Voraufenthalten bis zu fünf Jahren) zu prüfen. Ein An-spruch auf Einbürgerung könnte danach frühestens drei Jahre nach letzter Erteilung eines Aufenthaltstitels geltend gemacht werden.

Schließlich kommt für den betroffenen Personenkreis eine privilegierte Ermessenseinbür-gerung nach § 8 StAG in Betracht, da es sich um ehemalige Deutsche handelt.
Unter Anwendung der Nr. 8.1.3.3 StAR-VwV kann eine – nach Lage des Einzelfalles auch erheblich – kürzere Inlandsaufenthaltsdauer als acht Jahre für die Einbürgerung ausrei-chend sein, sofern die darüber hinaus erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Anträge auf Einbürgerung zum Zwecke eines „Wiedererwerbs“ der deutschen Staatsangehörigkeit sind bevorzugt und unter wohlwollender Ermessensaus-übung zu bearbeiten.

Wir bedanken uns nochmals ausdrücklich für die entgegenkommende und wohlwollende Handhabe dieser Thematik durch das Innenministerium Schleswig-Holsteins.
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten hat unsere Landesregierung, haben aber auch andere Landesregierungen wie Hessen oder Berlin, vernünftige Lösungsmöglichkeiten vorge-schlagen. Wir gehen davon aus, dass diese auch so angenommen worden wären, hätte man die Betroffenen in einem stärkeren Maße aufgeklärt und nicht verunsichert. Daraus müssen Lehren gezogen und in Zukunft verstärkt auf die adäquate Vermittlung kompli-zierter Sachzusammenhänge geachtet werden.
Die TGS-H sieht sich aufgrund dieser Geschehnisse noch stärker in die Pflicht genommen, für den von ihr repräsentierten Personenkreis, stärker als bisher, aktiv zu werden.

Ich wünsche uns allen trotz dieser Ereignisse eine erholsame Ferienzeit und hoffe, dass sich die allgemeine Unsicherheit und Unruhe in naher Zukunft legt.

Projekt P – Berlin 05 – Festival für junge Politik

Die Jugendgruppe der Türkischen Gemeinde in Schleswig-Holstein wird mit 18 Jungendli-chen an diesem Wochenende vom 10. – 12. Juni 2005 an dem in Berlin – Wuhlheide stattfindenden „Festival für junge Politik“ teilnehmen.
Die Veranstalter rechnen mit einer Gesamtteilnehmerzahl von weit über 10.000 Jugend-lichen.
Höhepunkt für die Jugendgruppe der TGS-H wird das Podiumsgespräch „Sind wir die neuen Deutschen/Doycen“, das am Samstag den 11.06.2005 zwischen 10.00 – 12.00 Uhr auf der Puppenbühne stattfindet, sein. Das Podiumsgespräch ist eine Kooperation zwischen der Bundeszentrale für politische Bildung, der Türkischen Gemeinde in Deutsch-land und dem Bundesverband Türkischer Studierendenvereine.

Dr. Cebel Küçükkaraca
Landesvorsitzender