23.12.2020
Liebe Freund*innen der TGSH,
ich w?nsche Ihnen und Ihren Liebsten ein frohes Fest und sch?ne Feiertage.
Ich hoffe, dass Sie trotz der notwendigen Ma?nahmen und Einschr?nkungen aufgrund von Corona auf ein sch?nes Jahr zur?ckblicken k?nnen und w?nsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr. Ich m?chte mich f?r die gute Zusammenarbeit bedanken und w?nsche mir auch f?r das kommende Jahr ein erfolgreiches Miteinander.
Mit freundlichen Gr??en
Dr. Cebel K???kkaraca
-Landesvorsitzender-
23.11.2020
Am 23. November 1992 ereignete sich ein rechtsradikaler Mordanschlag am Haus der Familie Arslan in Mölln, Schleswig-Holstein, der sich heute zum 28. Mal jährt.
Dabei kamen die 51-jährige Bahide Arslan, die 10-jährige Yeliz Arslan sowie die 14-jährige Ayşe Yilmaz ums Leben. Neun weitere Menschen wurden, teils schwer, verletzt. Seitdem gedenken Mölln und die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V. jedes Jahr der Opfer des rassistischen Anschlags. Die unschuldigen Opfer bleiben bis zum heutigen Tag unvergessen.
„Trotz vielen Bemühungen gegen Intoleranz und Diskriminierung, beobachten wir mit großer Sorge, dass in den letzten Jahren rechte, rassistische und antisemitische Gewalttaten nicht wesentlich nachlassen, sondern nach wie vor verübt werden“, sagte Dr. Cebel Küçükkaraca, Landesvorsitzender der TGS-H. Zudem beobachten wir, dass nicht konsequent genug gegen Rechtsradikalismus und Rassismus vorgegangen wird. Rechtsradikale verbreiten menschenverachtende Haltungen im Internet und in aller Öffentlichkeit. Diese Bedrohungslage darf auch während der Corona Krise nicht unbeachtet bleiben oder vernachlässigt werden. Die Folgen des Nicht-Handelns sind messbar. Die Gewalttat von Mölln ist umso mehr eine Mahnung für heute und die Zukunft.
02.11.2020
Aktuelle Informationen zur Corona-Situation: Maskenpflicht auf mehreren Kieler Stra?en und Pl?tzen
Die Zahl der Neuinfektionen steigt in Kiel weiter an. Am Freitag und Sonnabend wurden 36 Neuinfektionen registriert. Damit sind aktuell 126 Kieler*innen infiziert. Die Zahl der seit dem 10. M?rz 2020 infizierten Kieler*innen ist damit auf 669 Personen gestiegen. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt nun bei 36,5 F?llen je 100.000 Einwohner*innen.
Kiel setzt Verordnung des Landes um
Ab Montag, 2. November, gelten in Schleswig-Holstein neue Regeln zur Bek?mpfung der Coronapandemie. Die Landesregierung hat die entsprechend ?berarbeitete Verordnung am Sonntag, 1. November, beschlossen. Kiel setzt diese Verordnung um und hat eine entsprechende Allgemeinverf?gung zum Verbot und zur Beschr?nkung von Kontakten in besonderen ?ffentlichen Bereichen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel verf?gt, die unter https://www.kiel.de/bekanntmachungen ver?ffentlicht ist.
?Auch wenn das Infektionsgeschehen in Kiel derzeit noch nicht so dramatisch ist wie in vielen anderen Kommunen der Bundesrepublik, m?ssen wir davon ausgehen, dass die Zahlen weiter steigen werden?, sagt Oberb?rgermeister Ulf K?mpfer. ?Jeder kann und muss dazu beitragen, dass wir mit so wenigen Einschr?nkungen wie n?tig und so viel Freiheit wie m?glich durch diese Pandemie kommen. Beschr?nken Sie die Kontakte, gehen Sie ins Homeoffice, wo immer es m?glich ist, verzichten Sie auf private Zusammenk?nfte, ohne dabei Familienangeh?rige vereinsamen zu lassen.?
Ab Montag, 2. November, gilt in Kiel, dass in folgenden ?ffentlich zug?nglichen Bereichen des Stadtgebiets
? Bereich Hauptbahnhof mit Sophienblatt von Ringstra?e bis Herzog-Friedrich-Stra?e (einschlie?lich Bushaltestellen), Bahnhofsplatz, Platz der Kieler Matrosen, H?rnbr?cke und Am Germaniahafen in Verl?ngerung der H?rnbr?cke (t?glich 0 bis 24 Uhr);
? Holstenstra?e mit Holstenplatz, Altem Markt und D?nischer Stra?e (montags bis sonnabends 10 bis 20 Uhr);
? Dreiecksplatz und Holtenauer Stra?e zwischen Dreiecksplatz und Esmarchstra?e (montags bis sonnabends 10 bis 20 Uhr);
? Elisabethstra?e zwischen Norddeutsche Stra?e und Karlstal mit Alfons-Jonas-Platz d Vinetaplatz (montags bis sonnabends 10 bis 20 Uhr);
das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend vorgeschrieben ist. Die Verpflichtung gilt nicht f?r Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer k?rperlichen, geistigen oder psychischen Beeintr?chtigung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen k?nnen. Au?erdem gilt die Verpflichtung nicht bei der Nahrungsaufnahme im Sitzen oder Stehen sowie beim Rauchen im Sitzen oder Stehen. Diese Allgemeinverf?gung gilt zun?chst bis einschlie?lich 29. November 2020.
Informationen zum Thema Corona in Kiel ver?ffentlicht die Stadt auf https://www.kiel.de/coronavirus und auf ihren Social-Media-Kan?len.
Pressemeldung 765/1. November 2020/kg
https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/meldung.php?id=102821
29.10.2020
Datum 28.10.2020
Ab Montag wird das ?ffentliche Leben in ganz Deutschland weitgehend heruntergefahren. Schulen und Kitas sollen ge?ffnet bleiben.
“Das ist eine harte Entscheidung. Wir haben beschlossen, bundesweit sehr viel herunterzufahren”, sagte Ministerpr?sident Daniel G?nther am Abend in Kiel. Zuvor hatten die Ministerpr?sident:innen der L?nder und die Bundeskanzlerin sich auf umfangreiche Einschr?nkungen des ?ffentlichen Lebens geeinigt. “Diese Entscheidung ist mir sehr schwer gefallen, aber auch wir in Schleswig-Holstein haben erheblich steigende Zahlen zu verzeichnen”, betonte der Regierungschef. Innerhalb eines Tages h?tten sich die Ansteckungszahlen hier nahezu verdoppelt. Deshalb habe das Expertengremium der Landesregierung zu einem bundesweit einheitlichen Vorgehen geraten. “Jetzt ist eine nationale Kraftanstrengung notwendig. Es geht um die Gesundheit vieler Menschen.”
Regelungen treten Montag in Kraft
Die nun beschlossenen Einschr?nkungen sollen am 2. November in Kraft treten und vorerst bis Ende November gelten. Folgende Beschl?sse haben die Ministerpr?sident:innen gefasst:
? Kontaktbeschr?nkungen: K?nftig d?rfen sich nur noch die Angeh?rigen zweier Haushalte treffen, maximal jedoch zehn Personen. “Meine eindringliche Bitte an alle B?rgerinnen und B?rger lautet: Reduzieren Sie ihre Kontakte deutlich”, sagte G?nther. “Nutzen wir die n?chsten vier Wochen, um die Ansteckungszahlen zu senken.”
? Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen werden geschlossen. Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen bleiben erlaubt. Auch Kantinen d?rfen weiterhin ?ffnen.
? Freizeit: Einrichtungen wie Theater, Opern, Konzerth?user, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle werden geschlossen. Unterhaltungs-Veranstaltungen werden untersagt.
? Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spa?b?der werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, auch Trainingseinheiten von Vereinen m?ssen ausfallen.
Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist jedoch weiterhin erlaubt. Profisport wie die Fu?ball-Bundesliga darf weiterhin stattfinden ? jedoch nur ohne Zuschauer.
? Tourismus: G?nther appellierte an die B?rger:innen, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, zu verzichten. Das gelte sowohl im Inland und als auch f?r ?berregionale tagestouristische Ausfl?ge. ?bernachtungsangebote im Inland werden nur noch f?r notwendige und ausdr?cklich nicht touristische Zwecke zur Verf?gung gestellt.
? Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie oder Fu?pflege sind weiterhin m?glich. Auch Friseure bleiben ge?ffnet.
? Einzelhandel: Gesch?fte bleiben ge?ffnet ? es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein d?rfen.
? Schulen und Kitas: Die Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen weiterhin ge?ffnet bleiben. Dasselbe gilt auch f?r Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/IV/201028_corona_viko_mpbk_einschraenkungen.html
18.05.2020
Um die Verbreitung des Coronavirus einzud?mmen, bleiben grunds?tzlich die am 22. M?rz beschlossenen Kontaktbeschr?nkungen vorerst bis zum 7. Juni 2020 bestehen. Dennoch hat die Landesregierung mit Erlass vom 16. Mai 2020 einige ?Lockerungen? des bisherigen strikten Kontaktverbotes unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Hygiene-Vorschriften erlassen. Dadurch soll insbesondere das wirtschaftliche Leben ? Einkaufen/Handel, Gastwirtschaft und Tourismus ? wieder angekurbelt werden. Freizeit- und Bildungsaktivit?ten sollen schrittweise gelockert werden. Dabei wird an die Eigenverantwortung des Einzelnen appelliert. Im Detail sind die neuen Regelungen zu finden unter
Die folgenden Regelungen sind im Erlass enthalten:
Das Kontaktverbot gilt grunds?tzlich weiterhin?
Die Kontaktbeschr?nkungen werden mindestens bis zum 7. Juni aufrechterhalten:
(1) Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (Abstandsgebot). Dies gilt nicht,
1. wenn die Einhaltung des Mindestabstands aus tats?chlichen oder rechtlichen Gr?nden nicht m?glich ist;
2. wenn die ?bertragung von Viren durch ?hnlich geeignete physische Barrieren verringert wird;
3. f?r Angeh?rige des eigenen Haushalts und bei Zusammenk?nften zu privaten Zwecken mit den Angeh?rigen eines weiteren Haushalts;
4. f?r Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgef?hrten, Geschwister, eigene Kinder und andere in gerader Linie Verwandte.
(2) Kontakte zu anderen Personen als den Angeh?rigen des eigenen Haushalts sind nach M?glichkeit auf ein Minimum zu beschr?nken
Gibt es jetzt eine Maskenpflicht?
Eine Pflicht gibt es f?r B?rgerinnen und B?rgern zur Nutzung sogenannter Alltagsmasken insbesondere im ?ffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, beim Besuch von ?ffentlichen Einrichtungen etc. Diese Masken k?nnten in ?ffentlichen R?umen, in denen der Mindestabstand regelhaft nicht gew?hrleistet werden k?nne, das Risiko von Infektionen reduzieren, hei?t es in dem Beschluss.
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D?rfen Gesch?fte wieder ?ffnen?
Viele Gesch?fte d?rfen wieder ?ffnen, wenn entsprechende Hygienema?nahmen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden.
Wann ?ffnen Friseure?
Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine k?rperliche N?he unabdingbar ist, k?nnen auch Friseure wieder ?ffnen. Sie m?ssen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erf?llen. Zudem sollen die Mitarbeiter pers?nliche Schutzausr?stungen tragen.
Was ist mit Restaurants?
Restaurants k?nnen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregelungen wieder ?ffnen. Daneben gibt es weiterhin nur die M?glichkeit des Au?er-Haus-Verkaufs – ob per Abholung oder Lieferung.
Wann ?ffnen die Schulen wieder?
F?r die Schulen ist ein gesonderter Stufenplan festgelegt, der eine zumindest eingeschr?nkte Beschulung aller Klassen ab dem 1. Juni 2020 vorsieht.
Was ist mit den Kitas?
Auch f?r die Kitas gibt es einen Stufenplan, der ?ber die M?glichkeiten f?r eine Notbetreuung hinausgeht, wenn die Eltern arbeiten m?ssen.
Welche Beschl?sse gibt es f?r die Hochschulen?
An den Hochschulen k?nnen Pr?fungen und Praxisveranstaltungen, die Labore und Arbeitsr?ume erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzma?nahmen wieder aufgenommen werden. “Bibliotheken und Archive k?nnen unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen ge?ffnet werden.”
Bleiben Gro?veranstaltungen verboten?
Ja, Gro?veranstaltungen von mehr als 50 Personen bleiben mindestens bis zum 7. Juni 2020 und mehr als 1.000 Personen bis zum 31. August 2020 untersagt. Bei Versammlungen m?ssen Hygienema?nahmen und Abstandsregelungen eingehalten werden.
K?nnen Gottesdienste wieder stattfinden?
Gottesdienste k?nnen unter Einhaltung der Abstandsregelungen stattfinden. Dies betrifft u.a. Zusammenk?nfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religi?se Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenk?nfte anderer Glaubensgemeinschaften.
Gibt es besondere Schutzma?nahmen f?r ?ltere und Risikogruppen?
F?r sogenannte vulnerable Gruppen, also Menschen in Pflege- und Seniorenheimen und Behinderteneinrichtungen, sollen besondere Schutzma?nahmen ergriffen werden. Dabei m?sse darauf geachtet werden, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollst?ndigen sozialen Isolation der Betroffenen f?hren d?rften, hei?t es in dem Beschluss. Deswegen soll f?r die jeweiligen Einrichtungen individuelle Konzepte entwickelt werden.
Welche Regelungen gelten f?r Besuche, Reisen und Hotels?
Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, sollen B?rgerinnen und B?rger weiterhin auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – verzichten. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten.
?bernachtungsangebote im Inland w?rden weiterhin nur f?r notwendige und ausdr?cklich nicht touristische Zwecke zur Verf?gung gestellt.
F?r Hotel?bernachtungen gelten besondere Hygienevorschriften.
Generell verboten sind u.a.:
? Clubs, Diskotheken und Veranstaltungszentren
? Schwimmb?der
? Saunen
? Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes
Verordnung vom 16. Mai 2020 der Landesregierung SH:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Landesverordnung_Corona.html
04.05.2020
Datum 01.05.2020
Nach den gestrigen Beschl?ssen von Bund und L?ndern hat die Landesregierung nun die Landesverordnung und den Erlass zur Kontaktbeschr?nkung angepasst.
Teilweise ?ffnung der Schulen, Gottesh?user und Museen, Lockerungen f?r bestimmte Freizeitaktivit?ten ? in ihrer j?ngsten Sitzung haben die Vertreter von Bund und L?ndern Erleichterungen in der Coronakrise beschlossen. Einen Tag sp?ter hat die Landesregierung nun die entsprechenden Regelungen aktualisiert: den “Erlass von Allgemeinverf?gungen zum Verbot und zur Beschr?nkung von Kontakten in besonderen ?ffentlichen Bereichen” sowie die “Landesverordnung ?ber Ma?nahmen zur Bek?mpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein”.
Weitere informationen: SH Landesregierung