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Türkische Gemeinden beziehen Position gegen das Optionsmodell!

Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren wurden, erhalten bei ihrer Geburt zu der ausländischen Staatsbürgerschaft ihrer Eltern zusätzlich die deutsche. Sie müssen sich zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Bis zum Ende des 23. Lebensjahres muss ein junger Mensch, der sich für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden hat, nachgewiesen haben, dass er oder sie aus der anderen Staatsbürgerschaft ausgetreten ist.

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