Coronavirus Stand 22.03.2020: Was ist noch erlaubt, was ist verboten

Um die Ausbreitung des Coronavirus in Schleswig-Holstein zu verlangsamen, erlassen Landesregierung und Kreise aktuell zahlreiche Verordnungen, Erlasse, Allgemeinverf?gungen. Hier geben wir einen ?berblick, was diese bedeuten.

Treffen von mehr als zwei Personen in der ?ffentlichkeit werden verboten. Das haben Bund und L?nder gemeinsam entschieden. Die Regelung gilt also auch in Schleswig-Holstein. Davon ausgenommen: Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen, zwingende berufliche Gr?nde, der ?ffentliche Nahverkehr und Beerdigungen. Das Kontaktverbot gilt zun?chst f?r zwei Wochen.

Die Versorgung mit Lebensmitteln und G?tern des t?glichen Gebrauchs ist weiter m?glich. Denn folgende Gesch?fte d?rfen weiter ?ffnen – auch sonntags:

? Einzelhandel f?r Lebensmittel
? Lebensmittelausgabestellen (Tafel)
? Wochenm?rkte
? Abhol- und Lieferdienste
? Getr?nkem?rkte
? Apotheken
? Sanit?tsh?user
? Drogerien
? Tankstellen
? Poststellen
? der Zeitungsverkauf
? Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsm?rkte
? der Gro?handel

Folgende Gesch?fte sind ebenfalls weiterhin ge?ffnet, aber nur an Werktagen:

? Banken und Sparkassen
? Reinigungen
? Waschsalons

Die B?derregelung in Ferienorten ist ausgesetzt.
Vollst?ndig geschlossen sind aktuell:

? alle Restaurants und Caf?s – der Verkauf ist nur noch au?er Haus gestattet
? Bars
? Kneipen
? Fris?re
? Clubs
? Diskotheken
? Theater
? Opern
? Konzerth?user
? Kinos
? Museen
? Fitnessstudios
? Schwimmb?der
? Saunen
? Volkshochschulen
? Musikschulen
? Ausstellungen und Messen
? ?ffentliche und private Bildungseinrichtungen
? Sportvereine und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen, Sportbetrieb auf und in allen ?ffentlichen und privaten Sportanlagen
? Freizeit- und Tierparks
? Spielpl?tze
? Spielbanken und Spielhallen
? Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes
? Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen – (Eine Ausnahme gilt lediglich f?r Gesch?ftsreisende oder Einsatzkr?fte)
? Campingspl?tze und Wohnmobilstellpl?tze
Inseln abgeriegelt
Die Inseln in Nord- und Ostsee sind f?r Urlauber gesperrt.
Veranstaltungen, und Treffen
? Alle ?ffentlichen Veranstaltungen im Land sind vorerst bis zum 19. April verboten. Empfohlen wird auch der Verzicht auf private Veranstaltungen.
? Verboten sind seit Freitag (20.03.): Private Veranstaltungen und Ansammlungen – wie Geburtstagsfeiern und Grillabende – von mehr als f?nf Personen.

? Verboten sind ganz explizit auch:
Zusammenk?nfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen ?ffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im au?erschulischen Bereich sowie Reisebusreisen. Au?erdem: Zusammenk?nfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenk?nfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Kitas, Schulen, Horte
? Kitas, Schulen, Horte sind geschlossen – bis zum Ende der Osterferien. Das Landeskabinett hat am Donnerstag (19.03.) beschlossen, dass die Kindernotbetreuung fortgesetzt wird – zun?chst bis zum 19. April, dem letzten Tag der Osterferien.(Details)

? Von der Schlie?ung ausgenommen ist die Kindertagespflege (bis maximal f?nf Kinder). Die Tagesm?tter und -v?ter d?rfen aber mit der Betreuung aufh?ren oder sie beschr?nken.

Krankenh?user
Kliniken verschieben planbare Operationen, Intensivkapazit?ten werden ausgebaut.
Das Land versucht, ?rzte im Ruhestand als Reserve zu gewinnen.
Besuche in Kliniken und Pflegeheimen
Besuchsverbot beziehungsweise restriktive Einschr?nkungen f?r Besuche in Kliniken, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime. Es darf h?chstens ein Besuch pro Patient oder Bewohner geben. Ausnahmen gelten f?r Besuche auf Kinder- und Palliativstationen.

Werkst?tten f?r Menschen mit Behinderungen

Werkst?tten f?r Menschen mit Behinderungen sind f?r die meisten Menschen geschlossen. Menschen mit Behinderung, die alleine, in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen k?nnen, oder betreut sind, d?rfen die Werkst?tten nicht betreten. Ausgenommen sind die Menschen, die den Werkstattbesuch als notwendige, tagesstrukturierende Ma?nahme ben?tigen.

Hochschulen
? Die Hochschulen im Land m?ssen den Lehrbetrieb einstellen. Mensen und Hochschulbibliotheken werden geschlossen.

Reiser?ckkehrer
? Regelungen f?r Reiser?ckkehrer aus Risikogebieten und allen besonders betroffenen Gebieten werden versch?rft: sie d?rfen alle ?ffentlichen Einrichtungen nicht betreten.