Schleswig-Holstein (Migrationssozialberatung)
- Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungsrecht und Familienzusammenführung
- Einbürgerung und Rückkehr
- Gesundheitsfragen
- Asylfragen und Spätaussiedlerfragen
- Arbeitslosengeld I & II
- Kindergarten/Schule
- Erziehungs-/Generationskonflikt
- Diskriminierung
- Strafsachen
- Hilfe bei Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche
- Bewerbungstraining
- Migrantionshintergrund
- Arbeitslosigkeit
- Soziale Nachteile
- unzureichende Deutschkenntnisse
dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur
Durchführung der Beratung für Migrantinnen und Migranten in sozialen Angelegenheiten
(Migrationssozialberatung) in den Kreisen und kreisfreien Städten als freiwillige Leistung.
Die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V. (TGS-H) ist Anlaufstelle für MigrantInnen jeder Herkunft.
Seit ihrer Gründung 1995 wurden verschiedene Projekte und Maßnahmen zur Förderung und Integration von
MigrantInnen ins Leben gerufen und durchgeführt.
Als Anerkennung unserer bisher geleisteten Arbeit wurde der TGS-H im Juli 2005 eine Migrationssozialstelle
durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein für den Kreis Pinneberg zugeteilt.
Wir freuen uns, Ihnen mit Rat und Tat, wenn möglich auch in Ihrer eigenen Muttersprache, zur Seite zu stehen.
zielgerichtete und nachhaltige Integrationspolitik gelegt. Der Ansatz des Zuwanderungsgesetzes ist eine
einheitliche Integrationsförderung von bleibeberechtigten Ausländerinnen und Ausländern sowie
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern.
Durch das Zuwanderungsgesetz hat auch die migrationsspezifische Beratung einen neuen Stellenwert erhalten..
vom 10.Februar 2001 konnte in Schleswig-Holstein bis zum Jahre 2005 ein flächendeckendes Angebot für die
gemeindame Sozialberatung von Ausländerinnen und Ausländern wie auch Spätaussiederinnen und Spätaussiedlern
geschaffen werden.
In ihrem 2002 verabschiedeten Integrationskonzept hat die schleswig-holsteinische Landesregierung die
Migrationssozialberatung als speziellen Regeldienst beschrieben und als wichtige Schwerpunktaufgabe
bezeichnet. Die landesfinanzierte Migrationssozialberatung wird seit 2005 zu einer strukturierten
Integrationsbegleitung ausgebaut.
Die Beraterinnen und Berater begleiten neu zugewanderte Migrantinnen und Migranten mit Daueraufenthaltsrecht
bei ihrem Integrationsprozess wie auch bereits länger hier mit Daueraufenthaltsrecht lebende Migrantinnen
und Migranten.
Sie beraten diese und andere Migrantengruppen punktuell oder in migrationsspezifischen Krisensituationen
hinsichtlich ihrer persönlichen Perspektive.
frühzeitig zu initiieren , zu steuern und zu begleiten.
Durch ein individuell ausgerichtetes migrationsspezifisches Beratungsangebot werden Migrantinnen und
Migranten zu selbstständigem Handeln in Angelegenheiten des täglichen Lebens befähigt.
In der Beratung stehen die punktuelle Unterstützung im Integrationsprozess wie die Hilfe zur Bewältigung
migrationsspezifischer Krisensituationen im Vordergrund.
Projektdetails
| Verantwortlich | Dr. Cebel Kücükkaraca |
|---|---|
| Projektleiter | - |
| Projektbeginn | 2005-07-01 |
| Projektende | 2008-07-01 |
| Standorte | Elmshorn, Uetersen, Tornesch |
| Träger | Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V. |
| Zielgruppe | MigrantInnen verschiedener Länder |