samo.fa Plus Dialogkonferenz 2020 Kiel am 23.09.2020 (ONLINE via YouTube)

samo.fa Plus Dialogkonferenz 2020 Kiel am 23.09.2020 (ONLINE via YouTube)

Die Türkischen Gemeinde in Schleswig-Holstein lädt zur samo.faPlus Dialogkonferenz Kiel 2020 unter dem Motto „Zur Lage der Menschen mit Fluchtgeschichte. Hier und heute“ ein.

2020 ist aufgrund der Corona-Pandemie ein herausforderndes Jahr für die Gesamtgesellschaft. Dabei geht der Blick für besonders vulnerable Gruppen oft verloren. Gerade Menschen mit Fluchtgeschichte stehen vor vielfältigen Herausforderungen in Kiel. Wie geht es ihnen angesichts der aktuellen Krise? Wo besteht besonders dringender gesellschaftspolitischer Handlungsbedarf? Und wo und wie sind Menschen mit Fluchtgeschichte bereits selbst aktiv, um Probleme anzugehen und die Gesellschaft gemeinsam zu gestalten?

Diese und andere Fragen werden bei der samo.faPlus Dialogkonferenz 2020 thematisiert. Ziel ist es einerseits über Herausforderungen zu sprechen, aber andererseits auch das Engagement von Menschen mit Fluchtgeschichte zu zeigen.

Aufgrund von Corona wird es dieses Jahr keine Präsenzveranstaltung geben. Vielmehr werden alle Beiträge online gestellt. Sie sind alle herzlich eingeladen, die Beiträge am 23.09.2020 ab 16 Uhr unter folgendem Link:

https://www.youtube.com/channel/UCK6K_gUZ7AkoLIuBzQ7e19w/featured?disable_polymer=1

abzurufen.

Schon jetzt können Sie sich einen ersten Eindruck von der Konferenz verschaffen. Unter folgendem Link finden Sie den Trailer:

https://www.youtube.com/watch?v=JCLaDGKYkhs

Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind.

Digitaler Vortrag “Die Türkei in der Coronakrise – Armut und Polarisierung”

Digitaler Vortrag “Die Türkei in der Coronakrise – Armut und Polarisierung”

am 26.05.2020 von 18- 19.30 Uhr veranstaltet die Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein gemeinsam mit der Türkischen Gemeinde in Schleswig-Holstein einen digitalen Vortrag mit Diskussion zum Thema “Die Türkei in der Coronakrise – Armut und Polarisierung”.

Kristian Brakel, der Leiter des Auslandsbüros der Heinrich-Böll.Stiftung in Istanbul wird davon berichten, wie die Türkei mit der aktuellen Pandemie umgeht.

Der Onlinevortrag wird über das Videokonferenzprogramm Zoom stattfinden. Ein stabiler Internetzugang ist daher notwendig.

Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten, schicken Sie bitte Ihre Anmeldung an veranstaltung@boell-sh.de. Sie erhalten dann alle weiteren Zugangsinformationen.

Einige weitere Details zur Veranstaltung finden Sie außerdem unter folgendem Link:

https://calendar.boell.de/de/event/die-tuerkei-der-coronakrise-armut-und-polarisierung

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Coronavirus Stand 18.05.2020: Was ist jetzt wieder erlaubt, was ist weiterhin verboten

Coronavirus Stand 18.05.2020: Was ist jetzt wieder erlaubt, was ist weiterhin verboten

Um die Verbreitung des Coronavirus einzud?mmen, bleiben grunds?tzlich die am 22. M?rz beschlossenen Kontaktbeschr?nkungen vorerst bis zum 7. Juni 2020 bestehen. Dennoch hat die Landesregierung mit Erlass vom 16. Mai 2020 einige ?Lockerungen? des bisherigen strikten Kontaktverbotes unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Hygiene-Vorschriften erlassen. Dadurch soll insbesondere das wirtschaftliche Leben ? Einkaufen/Handel, Gastwirtschaft und Tourismus ? wieder angekurbelt werden. Freizeit- und Bildungsaktivit?ten sollen schrittweise gelockert werden. Dabei wird an die Eigenverantwortung des Einzelnen appelliert. Im Detail sind die neuen Regelungen zu finden unter

Die folgenden Regelungen sind im Erlass enthalten:

Das Kontaktverbot gilt grunds?tzlich weiterhin?

Die Kontaktbeschr?nkungen werden mindestens bis zum 7. Juni aufrechterhalten:

(1) Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (Abstandsgebot). Dies gilt nicht,
1. wenn die Einhaltung des Mindestabstands aus tats?chlichen oder rechtlichen Gr?nden nicht m?glich ist;
2. wenn die ?bertragung von Viren durch ?hnlich geeignete physische Barrieren verringert wird;
3. f?r Angeh?rige des eigenen Haushalts und bei Zusammenk?nften zu privaten Zwecken mit den Angeh?rigen eines weiteren Haushalts;
4. f?r Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgef?hrten, Geschwister, eigene Kinder und andere in gerader Linie Verwandte.
(2) Kontakte zu anderen Personen als den Angeh?rigen des eigenen Haushalts sind nach M?glichkeit auf ein Minimum zu beschr?nken

Gibt es jetzt eine Maskenpflicht?

Eine Pflicht gibt es f?r B?rgerinnen und B?rgern zur Nutzung sogenannter Alltagsmasken insbesondere im ?ffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, beim Besuch von ?ffentlichen Einrichtungen etc. Diese Masken k?nnten in ?ffentlichen R?umen, in denen der Mindestabstand regelhaft nicht gew?hrleistet werden k?nne, das Risiko von Infektionen reduzieren, hei?t es in dem Beschluss.

Mehr…
D?rfen Gesch?fte wieder ?ffnen?
Viele Gesch?fte d?rfen wieder ?ffnen, wenn entsprechende Hygienema?nahmen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden.

Wann ?ffnen Friseure?

Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine k?rperliche N?he unabdingbar ist, k?nnen auch Friseure wieder ?ffnen. Sie m?ssen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erf?llen. Zudem sollen die Mitarbeiter pers?nliche Schutzausr?stungen tragen.

Was ist mit Restaurants?

Restaurants k?nnen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregelungen wieder ?ffnen. Daneben gibt es weiterhin nur die M?glichkeit des Au?er-Haus-Verkaufs – ob per Abholung oder Lieferung.

Wann ?ffnen die Schulen wieder?

F?r die Schulen ist ein gesonderter Stufenplan festgelegt, der eine zumindest eingeschr?nkte Beschulung aller Klassen ab dem 1. Juni 2020 vorsieht.

Was ist mit den Kitas?

Auch f?r die Kitas gibt es einen Stufenplan, der ?ber die M?glichkeiten f?r eine Notbetreuung hinausgeht, wenn die Eltern arbeiten m?ssen.

Welche Beschl?sse gibt es f?r die Hochschulen?

An den Hochschulen k?nnen Pr?fungen und Praxisveranstaltungen, die Labore und Arbeitsr?ume erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzma?nahmen wieder aufgenommen werden. “Bibliotheken und Archive k?nnen unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen ge?ffnet werden.”

Bleiben Gro?veranstaltungen verboten?

Ja, Gro?veranstaltungen von mehr als 50 Personen bleiben mindestens bis zum 7. Juni 2020 und mehr als 1.000 Personen bis zum 31. August 2020 untersagt. Bei Versammlungen m?ssen Hygienema?nahmen und Abstandsregelungen eingehalten werden.

K?nnen Gottesdienste wieder stattfinden?

Gottesdienste k?nnen unter Einhaltung der Abstandsregelungen stattfinden. Dies betrifft u.a. Zusammenk?nfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religi?se Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenk?nfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Gibt es besondere Schutzma?nahmen f?r ?ltere und Risikogruppen?

F?r sogenannte vulnerable Gruppen, also Menschen in Pflege- und Seniorenheimen und Behinderteneinrichtungen, sollen besondere Schutzma?nahmen ergriffen werden. Dabei m?sse darauf geachtet werden, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollst?ndigen sozialen Isolation der Betroffenen f?hren d?rften, hei?t es in dem Beschluss. Deswegen soll f?r die jeweiligen Einrichtungen individuelle Konzepte entwickelt werden.

Welche Regelungen gelten f?r Besuche, Reisen und Hotels?

Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, sollen B?rgerinnen und B?rger weiterhin auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – verzichten. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten.

?bernachtungsangebote im Inland w?rden weiterhin nur f?r notwendige und ausdr?cklich nicht touristische Zwecke zur Verf?gung gestellt.

F?r Hotel?bernachtungen gelten besondere Hygienevorschriften.

Generell verboten sind u.a.:

? Clubs, Diskotheken und Veranstaltungszentren
? Schwimmb?der
? Saunen
? Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes

Verordnung vom 16. Mai 2020 der Landesregierung SH:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Landesverordnung_Corona.html

Digitaler Vortrag “Die Türkei in der Coronakrise – Armut und Polarisierung”

Neue Corona-Regeln ver?ffentlicht

Datum 01.05.2020

Nach den gestrigen Beschl?ssen von Bund und L?ndern hat die Landesregierung nun die Landesverordnung und den Erlass zur Kontaktbeschr?nkung angepasst.

Teilweise ?ffnung der Schulen, Gottesh?user und Museen, Lockerungen f?r bestimmte Freizeitaktivit?ten ? in ihrer j?ngsten Sitzung haben die Vertreter von Bund und L?ndern Erleichterungen in der Coronakrise beschlossen. Einen Tag sp?ter hat die Landesregierung nun die entsprechenden Regelungen aktualisiert: den “Erlass von Allgemeinverf?gungen zum Verbot und zur Beschr?nkung von Kontakten in besonderen ?ffentlichen Bereichen” sowie die “Landesverordnung ?ber Ma?nahmen zur Bek?mpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein”.

Weitere informationen: SH Landesregierung

Fachtagung Verschwörungstheorien (29.04.2020)

Fachtagung Verschwörungstheorien (29.04.2020)

Im April führt PROvention in Kooperation mit dem erzieherischen Jugendschutz des Kreises Pinneberg die Fachtagung Wem gehört die Wahrheit? Herausforderungen für Schule, Jugendhilfe, und Behörden: Verschwörungstheorien und Extremismus durch.

Datum: 29. April 2020
Uhrzeit: 9:00 – 16:00 Uhr
Ort: Kreisverwaltung Pinneberg, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn

Was ist eigentlich wahr? Verschwörungstheorien sind ein zentrales Motiv extremistischer Gruppierungen und konfliktträchtiger Glaubensgemeinschaften und können für die pädagogische Arbeit eine große Herausforderung darstellen. Diese „Wahrheiten“ werden häufig in Sozialen Medien wie Facebook, Youtube und in Telegram-Gruppen verbreitet. Deswegen beschäftigt sich diese Fachtagung mit der Frage, welche Bedeutung „die Wahrheit“ im Kontext von Extremismus und Radikalisierungsprozessen hat. Häufig postulieren entsprechende Personen oder Gruppen, verborgene Wahrheiten zu kennen. Sie meinen, dass sie alleine wüssten, dass alle anderen Menschen getäuscht würden und im Verborgenen agierende Mächte die Geschicke der Welt lenkten. Der Fokus dieser Fachtagung liegt auf Verschwörungstheorien im Islamismus, mit zusätzlichen Exkursen zu Verschwörungstheorien der Neuen Rechten und des sog. Türkischen Ultranationalismus. Außerdem wird das Thema Antisemitismus näher beleuchtet, da sowohl rechtsextreme als auch islamistische Verschwörungstheorien oftmals einen antisemitischen Kern haben.

Das detaillierte Programm wird im März veröffentlicht. Die aktuellen Informationen finden Sie auf der Proventionswebsite (provention.tgsh.de).

Anmeldungen sind jetzt schon möglich:
veranstaltung.provention@tgsh.de (Betreff: Fachtagung Verschwörungstheorien)