16.04.2020
Um die Verbreitung des Coronavirus einzud?mmen, bleiben die am 22. M?rz beschlossenen Kontaktbeschr?nkungen vorerst bis zum 3. Mai bestehen. Darauf haben sich die Ministerpr?sidenten der L?nder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch, 15. April, verst?ndigt. Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Beschl?sse von Bund und L?ndern:
Gilt das Kontaktverbot weiterhin?
Die Kontaktbeschr?nkungen werden mindestens bis zum 3. Mai aufrechterhalten.
Die am 22. M?rz beschlossenen Kontaktbeschr?nkungen sollen vorerst bis zum 3. Mai aufrechterhalten werden. “Die wichtigste Ma?nahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten”, hei?t es in dem Beschluss von Bund und L?ndern. “Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass B?rgerinnen und B?rger in der ?ffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angeh?rigen des eigenen Hausstandes aufhalten.” Verst??e gegen die Vorschriften w?rden auch weiterhin geahndet und mit Bu?geldern belegt.
Gibt es jetzt eine Maskenpflicht?
Eine Pflicht gibt es nicht, den B?rgerinnen und B?rgern wird die Nutzung sogenannter Alltagsmasken insbesondere im ?ffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel aber dringend empfohlen. Diese Masken k?nnten in ?ffentlichen R?umen, in denen der Mindestabstand regelhaft nicht gew?hrleistet werden k?nne, das Risiko von Infektionen reduzieren, hei?t es in dem Beschluss.
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D?rfen Gesch?fte wieder ?ffnen?
Einige Gesch?fte k?nnen wieder ?ffnen, wenn entsprechende Hygienema?nahmen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden. Genannt werden in dem Beschluss alle Gesch?fte bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfl?che sowie – unabh?ngig von der Verkaufsfl?che – Kfz-H?ndler, Fahrradh?ndler und Buchhandlungen.
Wann ?ffnen Friseure?
Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine k?rperliche N?he unabdingbar ist, sollen sich zun?chst Friseure auf eine baldige ?ffnung ab dem 4. Mai vorbereiten. Sie m?ssen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erf?llen. Zudem sollen die Mitarbeiter pers?nliche Schutzausr?stungen tragen.
Was ist mit Restaurants?
Restaurants m?ssen weiter geschlossen bleiben. Somit gibt es weiterhin nur die M?glichkeit des Au?er-Haus-Verkaufs – ob per Abholung oder Lieferung.
Wann ?ffnen die Schulen wieder?
Dem Beschluss von Bund und L?ndern zufolge soll der Schulbetrieb vom 4. Mai an schrittweise wieder hochgefahren werden. Zuerst gibt es demnach Unterricht f?r die Abschlussklassen, die obersten Grundschulklassen und die, die im kommenden Jahr Pr?fungen ablegen. Anstehende Pr?fungen sind bereits vorher m?glich.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpr?sidentin Manuela Schwesig (SPD) k?ndigte an, dass in ihrem Bundesland bereits ab 27. April die Schulen schrittweise ge?ffnet w?rden. Als erstes w?rden die h?heren Klassenstufen 10, 11 und 12 in die Unterrichtsr?ume zur?ckkehren. In Niedersachsen soll es ab dem 27. April wieder Pr?fungsvorbereitungen geben.
“Ich wei?, wie viele Menschen in Deutschland gerade diese Diskussion verfolgen. Denn es ist nat?rlich eine ganz, ganz schwierige Situation f?r Eltern”, sagte Merkel zu den Beschl?ssen von Bund und L?ndern. Mit Blick auf den Schutz von Menschenleben m?sse man hier “ganz behutsam, ganz schrittweise vorgehen”. Man brauche Konzepte f?r Pausen und Schulbusse. “Es wird also ein hoher logistischer Aufwand zu betreiben sein, und deshalb bedarf es einer intensiven Vorbereitung.”
Die Kultusministerkonferenz soll bis zum 29. April ein Konzept f?r weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzma?nahmen, insbesondere unter Ber?cksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengr??en, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Die Notbetreuung werde vorerst fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
Was ist mit den Kitas?
Die Kitas bleiben vorerst geschlossen. Allerdings soll es auch in diesem Bereich mehr M?glichkeiten f?r eine Notbetreuung geben, wenn die Eltern arbeiten m?ssen.
Welche Beschl?sse gibt es f?r die Hochschulen?
An den Hochschulen k?nnen Pr?fungen und Praxisveranstaltungen, die Labore und Arbeitsr?ume erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzma?nahmen wieder aufgenommen werden. “Bibliotheken und Archive k?nnen unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen ge?ffnet werden.”
Bleiben Gro?veranstaltungen verboten?
Ja, Gro?veranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Sie spielten in der Infektionsdynamik eine gro?e Rolle, hei?t es in dem Beschluss. Betroffen sind auch Fu?ballspiele, gr??ere Konzerte, Sch?tzenfeste und Kirmes-Veranstaltungen. Konkrete Regelungen etwa zur Gr??e der Veranstaltungen sollen die L?nder selbst treffen.
K?nnen Gottesdienste wieder stattfinden?
Gottesdienste bleiben bis auf Weiteres untersagt. “Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L?nder sind sich bewusst, dass die Religionsaus?bung ein besonders hohes Gut darstellt und gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese Epidemie und ihre Folgen f?r viele Menschen ausl?st, gelebter Glaube Kraft und Zuversicht spendet”, hei?t es in dem Beschluss von Bund und L?ndern. Allerdings sei es angesichts der Verbreitung des Virus weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religi?sen Inhalten auf medialem Weg zu beschr?nken. Das hei?t: “Zusammenk?nfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religi?se Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenk?nfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zun?chst weiter nicht stattfinden.”
Gibt es besondere Schutzma?nahmen f?r ?ltere und Risikogruppen?
F?r sogenannte vulnerable Gruppen, also Menschen in Pflege- und Seniorenheimen und Behinderteneinrichtungen, sollen besondere Schutzma?nahmen ergriffen werden. Dabei m?sse darauf geachtet werden, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollst?ndigen sozialen Isolation der Betroffenen f?hren d?rften, hei?t es in dem Beschluss. Deswegen soll f?r die jeweiligen Einrichtungen individuelle Konzepte entwickelt werden.
Welche Regelungen gelten f?r Besuche, Reisen und Hotels?
Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, sollen B?rgerinnen und B?rger weiterhin auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – verzichten. “Das gilt auch im Inland und f?r ?berregionale tagestouristische Ausfl?ge.” Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten.
?bernachtungsangebote im Inland w?rden weiterhin nur f?r notwendige und ausdr?cklich nicht touristische Zwecke zur Verf?gung gestellt.
Mecklenburg-Vorpommern k?ndigte an, bis mindestens 3. Mai am Einreiseverbot f?r Touristen festzuhalten. Auf Besuche innerhalb des Bundeslandes, auch von Verwandten, soll weiterhin verzichtet werden. Auch Schleswig-Holstein bleibt vorerst f?r Touristen und Zweitwohnungsbesitzer gesperrt.
F?r Ein- und R?ckreisende gilt weiterhin eine Quarant?ne. F?r den Warenverkehr, f?r Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland weiter wie bisher grunds?tzlich m?glich.
Wie soll das Infektionsgeschehen weiter einged?mmt werden?
Um Infektionsketten schnell erkennen zu k?nnen und eine vollst?ndige Kontaktnachverfolgung zu gew?hrleisten, sollen in den ?ffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort zus?tzliche Personalkapazit?ten geschaffen werden. “Das Ziel von Bund und L?ndern ist es, alle Infektionsketten nachzuvollziehen und m?glichst schnell unterbrechen”, hei?t es in dem Beschluss. Dabei unterst?tzen Bund und L?nder auch die Einf?hrung einer freiwilligen App, die das Infektionsgeschehen beobachtet. Auch die Testkapazit?ten sollen ausgebaut werden.
Der Bund unterst?tzt die L?nder sowie die kassen?rztlichen Vereinigungen bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausr?stung f?r das Gesundheitswesen. Neben der Beschaffung im Ausland w?rden auch in Deutschland unter Hochdruck Produktionskapazit?ten f?r die entsprechenden Produkte aufgebaut. “Das vordringliche Ziel besteht in einer Vollversorgung der Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege mit medizinischen Schutzmasken, die den Tr?ger vor einer Infektion sch?tzen”, hei?t es in dem Beschluss.
Welche Corona-Vorschriften gibt es f?r Unternehmen?
Um Mitarbeiter vor Infektionen zu sch?tzen und Infektionsketten schnell zu identifizieren, muss jeder Betrieb und jedes Unternehmen in Deutschland ein Hygienekonzept umsetzen. Nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden sollen vermieden und Hygienema?nahmen umgesetzt werden. “Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu erm?glichen”, hei?t es in dem Beschluss von Bund und L?ndern.
Gibt es Hilfen f?r Forschung und Wirtschaft?
Bund und L?nder k?ndigten an, die Wirtschaft bei der Wiederherstellung internationaler Lieferketten zu unterst?tzen. Weitere Beschl?sse betreffen unter anderem die Impfstoffentwicklung, bei der die Bundesregierung deutsche Unternehmen und internationale Organisationen unterst?tzen will, und die Unterst?tzung von Forschungsprojekten zur Bew?ltigung der Pandemie.
Hinweis: Ab dem 20. April bis zum 3. Mai 2020 werden einige Verbote ?gelockert?. Damit wird der Prozess einer schrittweisen Normalisierung eingeleitet. Die Landesregierung SH hat dazu eine Verordnung am 18. April 2020 erlassen. Es empfiehlt sich, zu den nachfolgenden Punkten einen Blick in die Verordnung zu nehmen, um m?gliche ?nderungen zu finden. Sie finden die Verordnung unter:
SH Landesregierung
Quelle:https://www.ndr.de/nachrichten/info/Corona-Regeln-Was-bleibt-verboten-was-wird-erlaubt,coronavirus1422.html
09.04.2020
Um die Ausbreitung des Coronavirus in Schleswig-Holstein zu verlangsamen, haben Landesregierung und Kreise zahlreiche Verordnungen und Allgemeinverf?gungen erlassen. Am Mittwoch, 8.4., ver?ffentlichte die Landesregierung eine aktualisierte Verordnung. Hier geben wir einen ?berblick, was diese bedeuten.
Generell verboten sind mindestens bis zum 19. April:
? Treffen von mehr als zwei Personen in der ?ffentlichkeit. Davon ausgenommen: Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen, zwingende berufliche Gr?nde und der ?ffentliche Nahverkehr. Das betrifft auch Beerdigungen – n?here Info weiter unten im Artikel.
? Private Veranstaltungen (ausgenommen sind bestimmte Familientreffen)
? Alle ?ffentlichen Veranstaltungen (Demonstrationen k?nnen nach Durchf?hrung einer individuellen Verh?ltnism??igkeitspr?fung zugelassen werden)
? Zusammenk?nfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen ?ffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im au?erschulischen Bereich sowie Reisebusreisen. Au?erdem: Zusammenk?nfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenk?nfte anderer Glaubensgemeinschaften.
? Privates oder gewerbliches Vermieten von Ferienwohnungen und -h?usern
Erlaubt ist:
? Der Aufenthalt im ?ffentlichen Raum ist nur allein, mit im selben Haushalt lebenden Menschen oder mit einem anderen Menschen erlaubt. Zu allen anderen Personen muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.
? Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, zum Einkaufen, zum Arzt, zur Teilnahme an dringend erforderlichen Sitzungen, Terminen und Pr?fungen
? Hilfe f?r andere, individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft
? Ein Treffen oder Besuch im Rahmen der Familie, an dem nicht mehr als zehn Personen teilnehmen. Als Familienangeh?rige gelten: Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgef?hrten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister und Gro?eltern. Dabei muss ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Das Gesundheitsministerium bittet darum, auf solche Treffen soweit wie m?glich zu verzichten.
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Generell gilt:
? Kontakte zu anderen Menschen au?erhalb der Angeh?rigen des eigenen Haushalts oder einer weiteren Person sollen auf ein absolut n?tiges Minimum reduziert werden – es gilt das Gebot des Mindestabstands.
Die Versorgung mit Lebensmitteln und G?tern des t?glichen Gebrauchs ist weiter m?glich. Denn folgende Gesch?fte d?rfen weiter ?ffnen – auch sonntags:
? Einzelhandel f?r Lebensmittel
? Lebensmittelausgabestellen (Tafel)
? Wochenm?rkte
? Abhol- und Lieferdienste
? Getr?nkem?rkte
? Apotheken
? Sanit?tsh?user
? Drogerien
? Tankstellen
? Poststellen
? der Zeitungsverkauf und Lottoannahmestellen
? Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsm?rkte
? der Gro?handel
? Autobahnrastst?tten und Autoh?fe f?r Au?erhausverkauf
Folgende Gesch?fte sind ebenfalls weiterhin ge?ffnet, aber nur an Werktagen:
? Banken und Sparkassen
? Reinigungen
? Waschsalons
Eine genaue Auflistung, welche weiteren Betriebe und Gesch?fte noch ge?ffnet haben d?rfen, gibt es auf der offiziellen Seite des Landes.
Die B?derregelung in Ferienorten ist ausgesetzt.
Vollst?ndig geschlossen sind aktuell:
? alle Restaurants und Caf?s, Bars und Kneipen und ?hnliche Betriebe – der Verkauf ist nur noch au?er Haus gestattet, unter der Voraussetzung, dass vorher telefonisch oder elektronisch bestellt werden kann, Wartezeit vor Ort ausgeschlossen ist und der Kontakt auf ein Minimum reduziert ist. Das bestellte Essen darf nicht im Umkreis von 100 Metern verzehrt werden.
? nicht ortsgebundene oder tempor?re Angebote wie H?hnchenwagen, mobile Imbissbuden oder Kaffeer?der
? Friseure, Nagel-, Kosmetik- und Tattoostudios und ?hnliche Dienstleistungen mit engem Kundenkontakt
? Spezialm?rkte und Mischm?rkte, deren Sortiment zur Grundversorgung der Bev?lkerung weniger als 50 Prozent ist
? Clubs, Diskotheken und Veranstaltungszentren
? Theater
? Opern
? Konzerth?user
? Kinos
? Museen und Ausstellungen
? B?chereien
? Messen
? Fitnessstudios
? Schwimmb?der
? Saunen
? Volkshochschulen
? Musikschulen
? Ausstellungen und Messen
? ?ffentliche und private Bildungseinrichtungen
? Sportvereine und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Sportbooth?fen, Sportbetrieb auf und in allen ?ffentlichen und privaten Sportanlagen (Hier kann es Ausnahmen f?r Berufssportler und Olympiaanw?rter geben, n?here Info weiter unten)
? Freizeit- und Tierparks
? Spielpl?tze
? Spielbanken und Spielhallen
? Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes
? Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und andere Beherbergungsst?tten (Eine Ausnahme gilt lediglich f?r Gesch?ftsreisende oder Einsatzkr?fte)
? Campingpl?tze und Wohnmobilstellpl?tze
Reisen in und nach Schleswig-Holstein verboten
Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein sind untersagt – Tagesausfl?ge im Land unter Beachtung der Kontakteinschr?nkung sind davon ausgenommen. Auch Einkaufsfahrten in engerem r?umlichen Umfeld zur Wohnung und kleinere Ausfl?ge, wie Spazierg?nge und Fahrradfahrten sind auch f?r Nicht-Schleswig-Holsteiner im Umfeld der Landesgrenze erlaubt – genauso Fahrten nach Schleswig-Holstein, um Familienangeh?rige zu besuchen. Die Inseln, Halligen und Warften in Nord- und Ostsee sind f?r Urlauber gesperrt und d?rfen nur von Personen betreten werden, die ihre Hauptwohnung an diesen Orten haben – Ausnahmen gelten beispielsweise f?r Menschen mit medizinischem Versorgungsauftrag oder einzelne Angeh?rige, die zur Pflege und Sorge von Bewohnern verpflichtet sind. Nordstrand ist von diesem Verbot nicht betroffen. Weiterhin sind Reisen zu Fortbildungszwecken und aufschiebbare oder vermeidbare Ma?nahmen zur medizinischen Versorgung, Vorsorge und Reha untersagt. Ist die medizinische Behandlung zwingend erforderlich, gelten Ausnahmen.
Einschr?nkungen bei Zweitwohnungen
Besitzer von Zweitwohnungen, die am 23. M?rz bereits in Schleswig-Holstein waren, d?rfen im Land bleiben. Neuanreisen sind seitdem ohne triftigen Grund nicht mehr erlaubt.
Kitas, Schulen, Horte
Kitas, Schulen, Horte sind geschlossen – bis zum Ende der Osterferien. Das Landeskabinett hat am Donnerstag (19.03.) beschlossen, dass die Kindernotbetreuung fortgesetzt wird – zun?chst bis zum 19. April, dem letzten Tag der Osterferien.(Details). Von der Schlie?ung ausgenommen ist die Kindertagespflege (bis maximal f?nf Kinder). Die Tagesm?tter und -v?ter d?rfen aber mit der Betreuung aufh?ren oder sie beschr?nken.
Besuche und Neuaufnahmen in Kliniken und Pflegeheimen
Verbot von Besuchen in Kliniken, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen. Ausnahmen gelten nur f?r Mitarbeiter der pflegerischen, therapeutischen oder medizinischen Versorgung. Auch Handwerker d?rfen bei zwingenden Reparaturen noch die Geb?ude betreten – genauso Lieferanten (Stand 31.03.). Ausnahmen d?rfen Einrichtungen in Einzelf?llen zulassen, allerdings nur unter strengen Vorsichtsma?nahmen. Klinikbesuche von Kindern unter 14 Jahren sind f?r Eltern weiterhin erlaubt.
Neuaufnahmen in Pflegeheimen sind m?glich, aber nur nach einer 14-t?gigen Quarant?ne. Allerdings d?rfen in Einrichtungen, in denen ?ltere, behinderte oder pflegebed?rftige Personen teilstation?r in Tages- oder Nachtpflege untergebracht sind, und in Kur- oder Reha-Einrichtungen keine Personen mehr versorgt werden. Hierbei gibt es Ausnahmen, etwa wenn derjenige Angeh?rige, der den Pflegebed?rftigen sonst versorgen m?sste, in einem Bereich arbeitet, den die Landesregierung zur kritischen Infrastruktur z?hlt (Mehr Details in der Verordnung – ? 8 (2). Ausnahmen gelten grund?tzlich, wenn die Behandlung der betroffenen Personen unbedingt medizinisch erforderlich ist.
Geburten
Bei der Entbindung darf laut Gesundheitsministerium eine Begleitperson im Krei?saal mit dabei sein, die in der Regel das Krankenhaus nach der Geburt verlassen sollte. Die endg?ltige Entscheidung ?ber ein Zutrittsrecht trifft aber das Klinikpersonal.
Werkst?tten f?r Menschen mit Behinderungen
Werkst?tten f?r Menschen mit Behinderungen sind f?r die meisten Menschen geschlossen. Menschen mit Behinderung, die alleine oder in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen k?nnen, oder betreut sind, d?rfen die Werkst?tten nicht betreten. Ausgenommen sind die Menschen, die den Werkstattbesuch als notwendige, tagesstrukturierende Ma?nahme ben?tigen.
Handwerker und weitere Dienstleister
Handwerker k?nnen ihrer T?tigkeit nachgehen, sofern ein enger pers?nlicher Kontakt zum Kunden ausgeschlossen ist. Bei eher sachbezogenen Leistungen wie die eines Dachdeckers, Installateurs oder Schornsteinfegers, bei denen eine Zuarbeit des Kunden nicht erforderlich ist und die Einhaltung des Mindestabstands somit gew?hrleistet ist, besteht kein Problem. Dass sie den Mindestabstand zueinander einhalten, m?ssen die Handwerker und ihre Auftraggeber sicherstellen.
Sofern es medizinisch akut geboten ist, d?rfen Dienstleister mit engem Kundenkontakt wie Augenoptiker, H?rger?teakustiker, Orthop?dietechniker und -schuhmacher oder Zahntechniker als Ausnahmefall arbeiten.
Hochschulen
Die Hochschulen im Land m?ssen den Lehrbetrieb einstellen. Mensen und Hochschulbibliotheken werden geschlossen. F?r Forschende und Lehrpersonal k?nnen die Hochschulen Ausnahmen machen, sofern es zur Vorbereitung der Lehre im Sommersemester 2020 erforderlich ist. Auch bei den Hochschulbibliotheken k?nnen Ausnahmeregelungen greifen – n?here Informationen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschulen.
Hochzeiten und Beerdigungen
Bestattungen und Hochzeiten sollen auf die unbedingt notwendigen Anwesenden (z.B. Dolmetscher) beschr?nkt werden.
Berufssportler und Wettkampfsportler f?r Olympia
Wer Sport als Hauptt?tigkeit aus?bt oder sich auf die Olympischen Spiele 2021 vorbereitet, kann beim zust?ndigen Amt eine Sondergenehmigung f?r die Nutzung von Sportst?tten beantragen. Wird die Erlaubnis erteilt, gelten besondere Hygienema?nahmen und die Sicherstellung, dass keine weiteren Personen auf die Anlage kommen.
Reiser?ckkehrer
Reiser?ckkehrer aus Risikogebieten und allen besonders betroffenen Gebieten d?rfen alle ?ffentlichen Einrichtungen wie Krankenh?user und Pflegeeinrichtungen grunds?tzlich nicht betreten. Generell bitten die Beh?rden dringend darum, zwei Woche zu Hause zu bleiben. In einige Kreisen – etwa in Rendsburg-Eckernf?rde, Ostholstein und Dithmarschen ist das verpflichtend. Die R?ckkehrer m?ssen sich in diesen F?llen bei ihrem Gesundheitsamt melden.
Gesundheitsbeh?rden d?rfen weitere Ma?nahmen beschlie?en
Die Gesundheits?mter haben durch die Landesregierung die Befugnis erteilt bekommen, dass sie in ihrem Zust?ndigkeitsbereich im Einzelfall weitere Ma?nahmen ergreifen oder Ausnahmen erteilen k?nnen.
Weitere Informationen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Landesverordnung_Corona.html
01.04.2020
Die Corona-Krise f?hrt dazu, dass unser Leben stark eingeschr?nkt wird. Viele sind in Heimarbeit, in Kurzarbeit oder sogar Arbeitslosigkeit geschickt worden. Unternehmen und Selbst?ndige brechen die Einnahme und Ums?tze weg. Und auch die sozialen Organisationen und Migrantenorganisationen bleiben davon nicht verschont, sondern m?ssen den f?r sie wichtigen Publikumsverkehr mit Beratung und Fortbildungen einstellen.
Die T?rkische Gemeinde in Schleswig-Holstein hat ihre R?umlichkeiten f?r den Publikumsverkehr geschlossen. Sie ist jedoch per E-Mail und telefonisch erreichbar. Die Projektarbeit l?uft auch unter den schwierigen Rahmenbedingungen weiter.
Um Sie zu unterst?tzen, haben wir beschlossen, auf unserer Website verschiedene Informationen und Hinweise auf andere Webseiten aufzunehmen. Zu den folgenden Rubriken finden Sie Hinweise oder Verlinkungen auf n?tzliche Webseiten:
– Allgemeines zur Corona-Krise
– Unterst?tzung f?r Arbeitnehmer*innen und Unternehmen sowie Studierende
– Unterst?tzung im sozialen Bereich sowie
– Informationen ?ber Au?er-Haus-Verkauf und Nachbarschaftsinitiativen in Gaarden.
Ferner werden wir versuchen, im Rahmen unserer M?glichkeit auch Fragen von Ihnen zu beantworten. Hierf?r haben wir die folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: Corona-Krise@tgsh.de.
Wir arbeiten auch mit anderen Internet-Pattformen zusammen und haben uns daher der Initiative Kiel-hilft-Kiel von Oberb?rgermeister Dr. Ulf K?mpfer angeschlossen.
Allgemeine Informationen zur Corona-Krise
Anl?sslich der aktuellen Entwicklung m?chten wir insbesondere auf das Kontaktverbot auf Anordnung der Bundesregierung besonders hinweisen:
Erstens: Die B?rgerinnen und B?rger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen au?erhalb der Angeh?rigen des eigenen Hausstands auf ein absolut n?tiges Minimum zu reduzieren.
Zweitens: In der ?ffentlichkeit ist, wo immer m?glich, zu anderen als den unter eins genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern, besser noch von zwei Metern einzuhalten.
Drittens: Der Aufenthalt im ?ffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren [nicht] im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angeh?rigen des eigenen Hausstands gestattet.
Viertens: Bleiben Sie m?glichst Zuhause!!
Aktuelle Nachrichten zur Corona
Die LH Kiel hat auf ihrer Internetseite https://www.kiel-hilft-kiel.de eine aktuelle Rubrik mit ?Infos zum Coronavirus? eingerichtet mit vielen aktuellen Informationen zum Verhalten und f?r Hilfestellungen.
Zu den aktuellen Informationen zum Coronavirus des Robert-Koch-Instituts kommen Sie ?ber die Internetseite: Robert Koch Institut
N?tzliche Informationen zu Corona in Kiel-Gaarden finden Sie auf der Internetseite Informationen f?r Gaarden
Unterst?tzung f?r Arbeitnehmer*innen und Unternehmen, Kreativschaffende sowie Studierende
Unterst?tzung in Kiel (Gaarden/Kieler Ostufer):
Auf den folgenden Internetseiten finden Sie Hinweise auf Unterst?tzungsm?glichkeiten:
Das Wirtschaftsb?ro Gaarden hat eine Seite mit Informationen und Antr?gen zur Unterst?tzung von Unternehmen, Solo-Selbst?ndigen, Kreativschaffenden, K?nstler unter Hier zahlreiche Hinweise f?r Sie als Arbeitnehmer*innen.
Das Wirtschaftsb?ro Gaarden bietet kostenlos (Kieler Ostufer) durch Herrn Yildirim von Pickardt zudem eine telefonische Beratung von Dienstag bis Freitag (13.00 ? 15.00 Uhr) unter der Telefonnummer 0431-97995342 an. Sie k?nnen ihn auch jederzeit per E-Mail erreichen: yildirim@wirtschaft-gaarden.de .
Job-Center & Arbeitsagentur
– Informationen des Job-Centers Kiel finden Sie auf der Internetseite: Hier
– und der Agentur f?r Arbeit Kiel Hier
Weitere Informationen zu ALG II: Hier
Das Referat Kreative Stadt der LH Kiel hat eine Sammlung hilfreicher Links mit Informationen und Unterst?tzungsangeboten f?r Kultur- und Kreativschaffende zusammengestellt.
Die Listen, die im Internet unter Hier zu finden sind, werden fortlaufend erg?nzt und aktualisiert
Unterst?tzung in Flensburg:
Unterst?tzungsma?nahmen in Flensburg finden Sie auf den Internetseiten:
Unterst?tzung in L?beck:
Unterst?tzungsma?nahmen in L?beck finden Sie auf den Internetseiten:
Weitere Unterst?tzungshinweise:
Informationen der IHK Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite:IHK SH zur Conavirus
Informationen f?r eine Unterst?tzung von Kulturschaffenden:
Weitere Informationen f?r Start-ups und KMUs finden Sie auf der Internetseite von PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftspr?fungsgesellschaft:
Finanzielle unterstuetzung von Startups-und KMU in der COVIS-19 krisenlage
Tipps finden Sie auf der Internetseite von Finanztip:
Hilfe f?r Unternehmen/
Unterst?tzung im sozialen Bereich
Aktuelle Informationen zum Mieterschutz finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und f?r Verbraucherschutz: Informationen zum Mieterschutz.
?ber soziale Unterst?tzungsleistungen informiert auch die B?rgerbeauftragte Schleswig-Holstein unter B?rgerbeauftragte Schleswig-Holstein unter Pressemitteilungen (auch hier auf der Internetseite der TGS-H)
Es gibt zahlreiche Informationen f?r Eltern, Rentner etc., z.B. auf der Internetseite des Redaktionsnetzwerkes Deutschland:
Corona Notpaket Grundsicherung
Nachbarschaftsinitiativen in Kiel und Umgebung
Diese Rubrik wird um weitere Initiativen erg?nzt sobald diese der TGS-H bekannt werden.
Online-Portal der Initiative Kiel-hilft-Kiel: Lokal
Online-Portal von Initiativen in Kiel: initiativen
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?ltere Menschen und Vorerkrankte sollten in diesen Tagen ihre eigenen vier W?nde m?glichst nicht verlassen. Wer deshalb Hilfe beim Einkaufen oder ?hnlichen Diensten ben?tigt, kann sich in Kiel vertrauensvoll an die Anlaufstellen Nachbarschaft ?anna? im Stadtteil wenden. Dort kann eine Kontaktperson vermittelt und ein fester Termin vereinbart werden. Die Helfenden ?bernehmen dann Eink?ufe in haushalts?blichen Mengen. Da zur Organisation innerhalb der Anlaufstellen eine gewisse Vorlaufzeit n?tig ist, sollten Hilfesuchende rechtzeitig zu ihrer ?anna? Kontakt aufnehmen:
Hilfestellung leistet die AWO-Einrichtung in der R?ucherei anna gaarden Internetseite anna
Das Ehrenamtsb?ro der LH Kiel kann ggf. auch weiterhelfen Nette Kieler
Nachbarschaftshilfe in L?beck:
Nachbarschaftshilfe in L?beck
Nachbarschaftshilfe in Flensburg:
Nachbarschaftshilfe in Flensburg
Nachbarschaftshilfe in Neum?nster:
Nachbarschaftshilfe in Neum?nster
Informationen ?ber Au?er-Haus-Verkauf
.. in Kiel:
(wird laufend fortgeschrieben)
Au?er-Haus-Verkauf:
Agora Kebab Elisabethstra?e Agora
Antares Grill Vinetaplatz Antares Grill
Bambule ab 1. April 2020 ? Internetseite Bambule Kiel
Online-Portal der Initiative Kiel-hilft-Kiel: Lokal kaufen
Online-Portal von Initiativen in Kiel: Kiel hilft Kiel
Solidarit?tsaktionen:
Solidarit?ts- und Spendenaktionen:
Kneipe/Restaurant Subrosa Rosi bleibt-rettet das Subrosa
Medusa Kiel – Medusa Kiel
R?ucherei Kiel R?ucherei Kiel
Industrie- und Handelskammern rufen zum FAIRzicht auf, um Unternehmen durch die Krise zu helfen: Kulturst?tten, Konzertlocations, Fitnessstudios, Kinos ? sie alle trifft die Corona-Krise schwer. Deshalb rufen die Industrie- und Handelskammern (IHK) zum gemeinsamen und solidarischen FAIRzicht auf ? um besonders kleine und mittelst?ndische Unternehmen sowie Soloselbst?ndige in Zeiten der Corona-Krise zu unterst?tzen. wir fairzichten
31.03.2020
Am Dienstag, den 19. April 2016 war die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. mit ihren Projektpartnern aus Ankara bei uns zu Besuch.
Themen waren insbesondere die strukturelle Organisation der T?rkischen Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V. und Vergleiche zu den in der T?rkei bestehenden Organisationen. Der Landesvorsitzende Dr. Cebel K???kkaraca hat die TGSH und dessen Struktur vorgestellt und Fragen von Seiten der Verbraucherzentrale und den Partnern aus Ankara beantwortet. Die Mitarbeiter der TGSH haben am Nachmittag ihre Projekte vorgestellt, wobei sich interessante Gespr?che und Diskussionen gebildet haben.
Wir bedanken uns bei allen f?r ihre Anwesenheit und ihr Interesse an unserem Verein.
25.03.2020
Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes f?r den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) beschlossen. ?Ich begr??e, dass mit den Regelungen die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie f?r die B?rger*innen ein wenig aufgefangen werden. Das ist notwendig, weil viele Menschen erhebliche Einkommenseinbu?en erleiden oder bef?rchten m?ssen, ihre Existenzgrundlage ganz zu verlieren?, sagte die B?rgerbeauftragte des Landes, Samiah El Samadoni. Besonders Familien und Selbst?ndige hat der Gesetzentwurf im Blick ? so soll zum Beispiel der Zugang zu Leistungen der Grundsicherungssysteme und zum Kindergeld vor?bergehend erleichtert werden.
Bei Hartz IV-Leistungen (SGB II) findet beispielsweise f?r Antr?ge im Zeitraum vom 1. M?rz 2020 bis 30. Juni 2020 keine Verm?genspr?fung statt. D.h., dass es f?r Antragsteller*innen nicht erforderlich ist, zun?chst eigenes Verm?gen zu verwerten, bevor ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen f?r Arbeitsuchende entsteht. Es muss lediglich zugesichert werden, dass kein erhebliches Verm?gen vorhanden ist. Auch die tats?chliche Miete wird f?r diese Antr?ge f?r sechs Monat als angemessen anerkannt, selbst wenn die Kosten der Unterkunft und Heizung nach den regul?ren Ma?st?ben zu hoch w?ren. Eine Antragstellung kann sich damit f?r viele Personen lohnen, deren Eink?nfte pl?tzlich durch die Corona-Pandemie wegbrechen. Es sollte auch gepr?ft werden, ob zum Beispiel Kurzarbeitergeld mit Grundsicherungsleistungen aufgestockt werden kann. Insbesondere bei Alleinerziehenden bzw. bei Personen mit geringem Einkommen z.B. wegen Teilzeitt?tigkeit kann sich eine ?berpr?fung lohnen.
Entsprechende Regelungen gelten auch in der Sozialhilfe z.B. bei den existenzsichernden Leistungen wie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII).
F?r Hartz-IV und die Sozialhilfe gilt ebenfalls gleicherma?en, dass Leistungsempf?nger*innen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen m?ssen, wenn die aktuelle Bewilligung im Zeitraum vom 31. M?rz und dem 31. August 2020 endet. Vielmehr wird angenommen, dass unver?nderte 2
Verh?ltnisse bestehen und ein Weiterbewilligungsantrag wird fingiert, so dass die Leistungen auf dieser Grundlage f?r 12 Monate weitergezahlt werden. Besondere Regelungen sind allerdings bei bisher vorl?ufigen Entscheidungen zu beachten.
Beim Bezug von Kinderzuschlag gilt: Wird der h?chstm?gliche Kinderzuschlag (185,00 ? pro Kind) bezogen und endet der Bewilligungszeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. September 2020, wird die Leistung von Amts wegen einmalig um weitere sechs Monate verl?ngert (? 20 Abs. 5 BKGG).
Bei Antr?gen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. September 2020 eingehen, wird auch hier eine Verm?genspr?fung unterlassen. Bei der Berechnung des anzurechnenden Einkommens wird nur das Einkommen ber?cksichtigt, welches im letzten Monat vor dem Bewilligungszeitraum erzielt wurde (? 20 Abs. 6 BKGG). Vorher wurde das erzielte Einkommen der letzten sechs Monate vor Beginn des Bewilligungszeitraumes ber?cksichtigt. Damit wird Familien mit geringem Einkommen unb?rokratisch und kurzfristig geholfen.
Um B?rger*innen, die im Kurzarbeitergeldbezug sind, eine erg?nzende Erwerbst?tigkeit in sogenannten ?systemrelevanten Bereichen? zu erleichtern und hierf?r Anreize zu schaffen, wird die Anrechnung von Einkommen beim Kurzarbeitergeld gro?z?giger ausgestaltet (? 421c SGB III). Als systemrelevant gelten unter anderem T?tigkeiten im Medizin- und Gesundheitsbereich, aber auch in der Landwirtschaft. Wird in der Zeit vom 1. April 2020 bis 31. Oktober 2020 Entgelt aus einer anderen Besch?ftigung in diesen Bereichen erzielt, wird dieses nicht angerechnet, sofern insgesamt nicht mehr als das alte Bruttoarbeitsentgelt erzielt wird (?nderung von ? 106 Abs. 3 SGB III). Das alte Bruttoarbeitsentgelt ist dabei um das Entgelt f?r Mehrarbeit und um Einmalzahlungen zu vermindern.
Dar?ber hinaus soll Personengruppen aus systemrelevanten Bereichen – wie zum Beispiel ?rzt*innen oder Pflegekr?ften – die bereits im Rentenalter sind, der vor?bergehende berufliche Wiedereinstieg erleichtert werden, indem neben der Rente ein deutlich h?heres Arbeitsentgelt erzielt werden darf (? 302 Abs. 8 SGB VI). Hierzu wird die Hinzuverdienstgrenze von 6.300,00 ? auf 44.590,00 ? j?hrlich erh?ht (? 34 Abs. 2 SGB VI i. V. m. ? 302 Abs. 8 SGB VI).
In den Gemeinsamen Vorschriften zur Sozialversicherung (SGB IV) werden die Grenzen der geringf?gigen Besch?ftigung und geringf?gigen Selbst?ndigkeit ?bergangsweise erweitert. Normalerweise liegt Geringf?gigkeit nur dann vor, wenn eine T?tigkeit maximal drei Monate bzw. 70 Arbeitstage im Jahr ausge?bt wird. F?r die Zeit von M?rz bis Oktober 2020 betr?gt die Grenze nun f?nf Monate bzw. 115 Arbeitstage. Damit soll insbesondere Engp?ssen in der Saisonarbeit, wie zum Beispiel bei Erntehelfern, begegnet werden. Eine Geringf?gigkeit liegt aber auch weiterhin nicht vor, wenn die Eink?nfte regelm??ig 450,00 ? im Monat ?bersteigen.
Der Entwurf wird nun durch die Koalitionsfraktionen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und soll bereits kommenden Sonntag, den 29. M?rz 2020, in Kraft treten.
Die B?rgerbeauftragte f?r soziale Angelegenheiten und ihr Team beraten zu diesen Fragen gerne telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr unter 0431-988 1240.
http://www.buergerbeauftragte-sh.de/
23.03.2020
Coronavirus Stand 22.03.2020: Was ist noch erlaubt, was ist verboten
Um die Ausbreitung des Coronavirus in Schleswig-Holstein zu verlangsamen, erlassen Landesregierung und Kreise aktuell zahlreiche Verordnungen, Erlasse, Allgemeinverf?gungen. Hier geben wir einen ?berblick, was diese bedeuten.
Treffen von mehr als zwei Personen in der ?ffentlichkeit werden verboten. Das haben Bund und L?nder gemeinsam entschieden. Die Regelung gilt also auch in Schleswig-Holstein. Davon ausgenommen: Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen, zwingende berufliche Gr?nde, der ?ffentliche Nahverkehr und Beerdigungen. Das Kontaktverbot gilt zun?chst f?r zwei Wochen.
Die Versorgung mit Lebensmitteln und G?tern des t?glichen Gebrauchs ist weiter m?glich. Denn folgende Gesch?fte d?rfen weiter ?ffnen – auch sonntags:
? Einzelhandel f?r Lebensmittel
? Lebensmittelausgabestellen (Tafel)
? Wochenm?rkte
? Abhol- und Lieferdienste
? Getr?nkem?rkte
? Apotheken
? Sanit?tsh?user
? Drogerien
? Tankstellen
? Poststellen
? der Zeitungsverkauf
? Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsm?rkte
? der Gro?handel
Folgende Gesch?fte sind ebenfalls weiterhin ge?ffnet, aber nur an Werktagen:
? Banken und Sparkassen
? Reinigungen
? Waschsalons
Die B?derregelung in Ferienorten ist ausgesetzt.
Vollst?ndig geschlossen sind aktuell:
? alle Restaurants und Caf?s – der Verkauf ist nur noch au?er Haus gestattet
? Bars
? Kneipen
? Fris?re
? Clubs
? Diskotheken
? Theater
? Opern
? Konzerth?user
? Kinos
? Museen
? Fitnessstudios
? Schwimmb?der
? Saunen
? Volkshochschulen
? Musikschulen
? Ausstellungen und Messen
? ?ffentliche und private Bildungseinrichtungen
? Sportvereine und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen, Sportbetrieb auf und in allen ?ffentlichen und privaten Sportanlagen
? Freizeit- und Tierparks
? Spielpl?tze
? Spielbanken und Spielhallen
? Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes
? Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen – (Eine Ausnahme gilt lediglich f?r Gesch?ftsreisende oder Einsatzkr?fte)
? Campingspl?tze und Wohnmobilstellpl?tze
Inseln abgeriegelt
Die Inseln in Nord- und Ostsee sind f?r Urlauber gesperrt.
Veranstaltungen, und Treffen
? Alle ?ffentlichen Veranstaltungen im Land sind vorerst bis zum 19. April verboten. Empfohlen wird auch der Verzicht auf private Veranstaltungen.
? Verboten sind seit Freitag (20.03.): Private Veranstaltungen und Ansammlungen – wie Geburtstagsfeiern und Grillabende – von mehr als f?nf Personen.
? Verboten sind ganz explizit auch:
Zusammenk?nfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen ?ffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im au?erschulischen Bereich sowie Reisebusreisen. Au?erdem: Zusammenk?nfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenk?nfte anderer Glaubensgemeinschaften.
Kitas, Schulen, Horte
? Kitas, Schulen, Horte sind geschlossen – bis zum Ende der Osterferien. Das Landeskabinett hat am Donnerstag (19.03.) beschlossen, dass die Kindernotbetreuung fortgesetzt wird – zun?chst bis zum 19. April, dem letzten Tag der Osterferien.(Details)
? Von der Schlie?ung ausgenommen ist die Kindertagespflege (bis maximal f?nf Kinder). Die Tagesm?tter und -v?ter d?rfen aber mit der Betreuung aufh?ren oder sie beschr?nken.
Krankenh?user
Kliniken verschieben planbare Operationen, Intensivkapazit?ten werden ausgebaut.
Das Land versucht, ?rzte im Ruhestand als Reserve zu gewinnen.
Besuche in Kliniken und Pflegeheimen
Besuchsverbot beziehungsweise restriktive Einschr?nkungen f?r Besuche in Kliniken, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime. Es darf h?chstens ein Besuch pro Patient oder Bewohner geben. Ausnahmen gelten f?r Besuche auf Kinder- und Palliativstationen.
Werkst?tten f?r Menschen mit Behinderungen
Werkst?tten f?r Menschen mit Behinderungen sind f?r die meisten Menschen geschlossen. Menschen mit Behinderung, die alleine, in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen k?nnen, oder betreut sind, d?rfen die Werkst?tten nicht betreten. Ausgenommen sind die Menschen, die den Werkstattbesuch als notwendige, tagesstrukturierende Ma?nahme ben?tigen.
Hochschulen
? Die Hochschulen im Land m?ssen den Lehrbetrieb einstellen. Mensen und Hochschulbibliotheken werden geschlossen.
Reiser?ckkehrer
? Regelungen f?r Reiser?ckkehrer aus Risikogebieten und allen besonders betroffenen Gebieten werden versch?rft: sie d?rfen alle ?ffentlichen Einrichtungen nicht betreten.