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Neue Corona-Regeln ver?ffentlicht

Neue Corona-Regeln ver?ffentlicht

Nach den gestrigen Beschl?ssen von Bund und L?ndern hat die Landesregierung nun die Landesverordnung und den Erlass zur Kontaktbeschr?nkung angepasst.

Teilweise ?ffnung der Schulen, Gottesh?user und Museen, Lockerungen f?r bestimmte Freizeitaktivit?ten ? in ihrer j?ngsten Sitzung haben die Vertreter von Bund und L?ndern Erleichterungen in der Coronakrise beschlossen.

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Coronavirus Stand 15.04.2020: Was ist noch erlaubt, was ist verboten

Coronavirus Stand 15.04.2020: Was ist noch erlaubt, was ist verboten

Um die Verbreitung des Coronavirus einzud?mmen, bleiben die am 22. M?rz beschlossenen Kontaktbeschr?nkungen vorerst bis zum 3. Mai bestehen. Darauf haben sich die Ministerpr?sidenten der L?nder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch, 15. April, verst?ndigt. Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Beschl?sse von Bund und L?ndern:

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Berufsorientierungscamp – FÜR DEINE KARRIERE IM ÖFFENTLICHEN DIENST

Berufsorientierungscamp – FÜR DEINE KARRIERE IM ÖFFENTLICHEN DIENST

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FÜR DEINE KARRIERE IM ÖFFENTLICHEN DIENST

Du bist dir noch nicht sicher, wie es nach deinem Schulabschluss weitergehen soll? Du möchtest weitere Berufe kennenlernen, um dein Berufswahlspektrum zu erweitern? Dann nimm am dreitägigen Berufsorientierungscamp teil und informiere dich über die vielfältigen Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten im öffentlichen Dienst.

WANN: 15.04.-17.04.2020
WO: Jugendherberge Plön, Ascheberger Str. 67, 24306 Plön

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Für die Anmeldung einfach das Formular unten ausfüllen oder per E-Mail an aim-sh@tgsh.de / Tel.: 04313641722

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Corona-Krise – T?rkische Gemeinde in Schleswig-Holstein informiert:

Corona-Krise – T?rkische Gemeinde in Schleswig-Holstein informiert:

Die Corona-Krise f?hrt dazu, dass unser Leben stark eingeschr?nkt wird. Viele sind in Heimarbeit, in Kurzarbeit oder sogar Arbeitslosigkeit geschickt worden. Unternehmen und Selbst?ndige brechen die Einnahme und Ums?tze weg. Und auch die sozialen Organisationen und Migrantenorganisationen bleiben davon nicht verschont, sondern m?ssen den f?r sie wichtigen Publikumsverkehr mit Beratung und Fortbildungen einstellen.

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B?rgerbeauftragte: Beratung zum ?Corona Sozialschutz-Paket? ? Erleichterungen bei vielen sozialen Leistungen

B?rgerbeauftragte: Beratung zum ?Corona Sozialschutz-Paket? ? Erleichterungen bei vielen sozialen Leistungen

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes f?r den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) beschlossen. ?Ich begr??e, dass mit den Regelungen die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie f?r die B?rger*innen ein wenig aufgefangen werden. Das ist notwendig, weil viele Menschen erhebliche Einkommenseinbu?en erleiden oder bef?rchten m?ssen, ihre Existenzgrundlage ganz zu verlieren?, sagte die B?rgerbeauftragte des Landes, Samiah El Samadoni. Besonders Familien und Selbst?ndige hat der Gesetzentwurf im Blick ? so soll zum Beispiel der Zugang zu Leistungen der Grundsicherungssysteme und zum Kindergeld vor?bergehend erleichtert werden.

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Coronavirus Stand 22.03.2020: Was ist noch erlaubt, was ist verboten

Coronavirus Stand 22.03.2020: Was ist noch erlaubt, was ist verboten

Coronavirus Stand 22.03.2020: Was ist noch erlaubt, was ist verboten

Um die Ausbreitung des Coronavirus in Schleswig-Holstein zu verlangsamen, erlassen Landesregierung und Kreise aktuell zahlreiche Verordnungen, Erlasse, Allgemeinverf?gungen. Hier geben wir einen ?berblick, was diese bedeuten.

Treffen von mehr als zwei Personen in der ?ffentlichkeit werden verboten. Das haben Bund und L?nder gemeinsam entschieden. Die Regelung gilt also auch in Schleswig-Holstein. Davon ausgenommen: Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen, zwingende berufliche Gr?nde, der ?ffentliche Nahverkehr und Beerdigungen. Das Kontaktverbot gilt zun?chst f?r zwei Wochen.

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